In einer Stellungnahme zur geplanten Änderung der Heizkostenverordnung hat der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) die Einführung von neuen Verbraucherrechten im Wärmebereich begrüßt, hält diese aber für nicht ausreichend.
Aus dem Newsletter des Verbraucherzentrale Bundesverbandes e.V. vom 24.03.2021 ergibt sich:
Die Bundesregierung will mit einer Aktualisierung der Verbraucherrechte im Wärmebereich nun die EU-Energieeffizienzrichtlinie umsetzen. Es geht insbesondere um die Fernauslesbarkeit der Messeinrichtungen zur Wärme- und Warmwasserversorgung, aber auch um die Umsetzung von Empfehlungen des Bundeskartellamtes zur Interoperabilität von Zählersystemen im Wärmebereich.
Der vzbv begrüßt die Umsetzung der verbraucherrelevanten Bestimmungen der EU-Energieeffizienzrichtlinie in nationales Recht, kritisiert aber die Begrenzung auf eine 1:1-Umsetzung. Der vzbv begrüßt auch die geplante Interoperabilität von fernauslesbaren Zählern verschiedener Hersteller, weil dann der Wettbewerb gestärkt wird und Verbraucher von Einsparungen profitieren können. Der vzbv fordert aber zusätzlich, den Wettbewerb bei Ablesediensten von Heiz- und Wasserkosten durch die Kürzung der Vertragslaufzeiten zu stärken.
Der vzbv fordert darüber hinaus zum Beispiel, dass
- Verbraucher durch den Einbau von fernauslesbaren Messeinrichtungen Kostenvorteile erhalten.
- der Gesamtenergiemix immer auf der Rechnung ausgewiesen wird, unabhängig von der Leistungsstärke der Erzeugungsanlagen.
- Daten aus einer fernauslesbaren Verbrauchsausstattung gelöscht werden müssen, wenn sie nicht mehr zwingend benötigt werden.
Der vzbv kritisiert, dass die Bundesregierung bei der Frage der Aufteilung der Kosten für die CO2-Bepreisung der Wärmeversorgung immer noch nicht vorangekommen ist. Der vzbv fordert, Mieter endlich bei der CO2-Bepreisung zu entlasten und dabei die Kosten für die CO2-Bepreisung je zur Hälfte zwischen Mietern und Vermietern aufzuteilen. Dies könnte jetzt in der Heizkostenverordnung geregelt werden.
Weitere Informationen
Stellungnahme des vzbv zur Änderung der Heizkostenverordnung (PDF, 197 KB)