Das Bundeskabinett hat am 24.03.2021 das Nationale Reformprogramm (NRP) 2021 beschlossen.
Aus der Pressemitteilung des BMWi vom 24.03.2021 ergibt sich:
Das NRP ist ein jährlicher Bericht aller Mitgliedstaaten an die Europäische Kommission. Darin werden Reformen und Maßnahmen zur Bewältigung gesamtwirtschaftlicher Herausforderungen dargestellt. In Deutschland werden dabei neben der Bundesebene auch die Länder erfasst. In diesem Jahr nimmt die Bundesregierung Stellung zu den länderspezifischen Empfehlungen des Rates der Europäischen Union für die Jahre 2019/20 und 2020/21. Das NRP wird in diesem Jahr durch den Deutschen Aufbau- und Resilienzplan (DARP) ergänzt.
Das NRP 2021 verdeutlicht in diesem Jahr vor allem die umfassenden Rettungspakete und Unterstützungsmaßnahmen der Bundesregierung während der Corona-Pandemie. Ziel dieser umfassenden Maßnahmen ist es, die Substanz der deutschen Wirtschaft sowie die Arbeitsplätze in größtmöglichem Umfang zu erhalten. Nur wenn die Substanz der Wirtschaft erhalten bleibt, kann die Wirtschaft nach der Krise auch wieder wachsen.
Die Bundesregierung hat mit dem Konjunkturpaket vom Juni 2020 auch öffentliche und private Investitionen in Zukunftsbereiche umfassend gestärkt, insbesondere in den Bereichen Klimaschutz und Digitalisierung. Sie unternimmt zugleich weitere Schritte zum Abbau steuerlicher und bürokratischer Belastungen und setzt nicht zuletzt Anreize zur Erhöhung der Erwerbsbeteiligung.
Es ist das gemeinsame Anliegen der Europäischen Kommission und der Bundesregierung, Parlamente und Interessengruppen schon bei der Erstellung des NRP zu beteiligen. Neben den Ländern wurden auch Verbände und Sozialpartner sowie der Bundestag mit dem NRP befasst. Die Stellungnahmen der Verbände und Sozialpartner finden Sie hier.
Die Bundesregierung wird das Nationale Reformprogramm 2021 fristgemäß bis spätestens Ende April an die Europäische Kommission übermitteln. Das NRP 2021 finden Sie hier.