Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf zur Änderung des Tierschutzgesetzes zum Schutz von Versuchstieren vorgelegt.
Aus hib – heute im bundestag Nr. 359 vom 19.03.2021 ergibt sich:
Laut Regierung wurde die EU-Richtlinie 2010/63/EU zum Schutz der für wissenschaftliche Zwecke verwendeten Tiere in Deutschland im Jahr 2013 durch eine Änderung des Tierschutzgesetzes sowie durch den Erlass der Tierschutz-Versuchstierverordnung und einer Änderung der Versuchstiermeldeverordnung in nationales Recht umgesetzt. Es habe sich aber gezeigt, dass ein Teil der Richtlinie nicht hinreichend deutlich umgesetzt worden sei, heißt es weiter. Die EU-Kommission hat am 25. Juli 2019 die Bundesrepublik aufgefordert, tätig zu werden, um die Umsetzungsdefizite zu beseitigen. Die Gesetzesänderung (BT-Drs. 19/27629 – PDF, 950 KB) solle nun dazu dienen, einzelne Vorschriften zu ändern, um die Richtlinie komplett umzusetzen und die Vorgaben zu konkretisieren, schreibt die Regierung.