EU-Richtlinie zu Verbraucherverträgen über digitale Produkte

19. März 2021 -

Das deutsche Vertragsrecht soll künftig auch Verbraucherverträge über digitale Inhalte erfassen. Die Bundesregierung hat dazu einen Gesetzentwurf zur Umsetzung der Richtlinie über bestimmte vertragsrechtliche Aspekte der Bereitstellung digitaler Inhalte und digitaler Dienstleistungen vorgelegt.

Aus hib – heute im bundestag Nr. 356 vom 19.03.2021 ergibt sich:

Daraus geht hervor, dass das deutsche Vertragsrecht bislang keine speziellen Vorschriften für Verbraucherverträge über digitale Produkte enthält und daher an die EU-Richtlinie 2019/770 über bestimmte vertragsrechtliche Aspekte der Bereitstellung digitaler Inhalte und Dienstleistungen angepasst werden muss. Die Umsetzung der Richtlinie erfordere insbesondere Änderungen des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB). Eine Alternative zu der im Entwurf vorgesehenen Umsetzung der Richtlinie durch Änderung des BGB bestehe auf Grund der unionsrechtlichen Umsetzungspflicht nicht, schreibt die Regierung.

Zu den Folgen heißt es unter anderem, Unternehmer könnten sich durch die Änderungen im Gewährleistungsrecht, die Verlängerung der Dauer der Beweislastumkehr und die verlängerten Verjährungsfristen einer erhöhten Anzahl an Gewährleistungsfällen gegenübersehen. Der Bundestag berät am 25. März 2021 in erster Lesung über den Entwurf, zusammen mit einem von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Regelung des Verkaufs von Sachen mit digitalen Elementen und anderer Aspekte des Kaufvertrags (BT-Drs. 19/27424 – PDF, 1,2 MB).

Weitere Informationen
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie über bestimmte vertragsrechtliche Aspekte der Bereitstellung digitaler Inhalte und digitaler Dienstleistungen (BT-Drs. 19/27653 – PDF, 2,1 MB)