Strafverfahren sollen weiter an die sich ständig wandelnden gesellschaftlichen und technischen Rahmenbedingungen angepasst werden. Diesem Ziel dient ein Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Fortentwicklung der Strafprozessordnung (StPO) und zur Änderung weiterer Vorschriften (BT-Drs. 19/27654).
Aus hib – heute im bundestag Nr. 356 vom 19.03.2021 ergibt sich:
In erster Linie besteht dem Entwurf zufolge das Bedürfnis, das Recht des Ermittlungsverfahrens an verschiedenen Stellen zu modernisieren. So sollen einerseits Regelungslücken im Bereich der strafprozessualen Ermittlungsbefugnisse behoben werden.
Daneben seien in neu gestalteten Bereichen des Strafverfahrens punktuelle Änderungen erforderlich. Dies betreffe insbesondere das Recht der Vermögensabschöpfung und die Vorschriften zur Einführung der elektronischen Akte. Daneben soll es eine Reihe von Korrekturen in verschiedenen Bereichen der StPO, anderer Verfahrensordnungen, des Gerichtsverfassungsgesetzes (GVG), des Deutschen Richtergesetzes (DRiG) sowie in sonstigen Gesetzen geben. Damit sollen aktuelle Entwicklungen der höchstrichterlichen Rechtsprechung aufgenommen werden sowie jene, die in den großen Gesetzgebungsvorhaben der letzten Jahre aus verschiedenen Gründen nicht umgesetzt wurden. So solle der Opferschutz hinsichtlich des Rechtsguts der sexuellen Selbstbestimmung ausgedehnt werden, heißt es im Entwurf weiter. Der Bundestag berät am 25. März 2021 in erster Lesung über den Entwurf.
Weitere Informationen
Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Fortentwicklung der Strafprozessordnung (StPO) und zur Änderung weiterer Vorschriften (BT-Drs. 19/27654 – PDF, 3 MB)