Schluss mit „Greenwashing“: EU-Offenlegungspflichten für nachhaltige Investitionen in Kraft getreten

11. März 2021 -

Mit der Verordnung über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten für Finanzdienstleister (Sustainable Finance Disclosure Regulation, SFDR) ist am 10.03.2021 ein Eckpfeiler des Aktionsplans der Europäischen Kommission für nachhaltige Finanzen in Kraft getreten.

Aus EU-Aktuell vom 10.03.2021 ergibt sich:

Die Verordnung zielt darauf ab, verantwortungsvolle und nachhaltige Investitionen zu fördern, Verhaltensänderungen in der Finanzbranche auszulösen und „Greenwashing“ zu verhindern. Mit den neuen Regeln setzt die EU weltweit beachtete Standards, wie i) Finanzdienstleister und Berater Endanleger über Nachhaltigkeitsrisiken informieren, ii) wie die Auswirkungen von Investitionen auf Umwelt und Gesellschaft offengelegt werden und iii) wie Finanzprodukte, die als nachhaltig vermarktet werden, diesen Anspruch tatsächlich erfüllen.