Bundesregierung will Handwerksordnung anpassen

11. März 2021 -

Die Bundesregierung will die Handwerksordnung an Neuregelungen bei der Meisterpflicht anpassen.

Aus hib – heute im bundestag Nr. 311 vom 11.03.2021 ergibt sich:

Dazu hat sie den „Entwurf eines Fünften Gesetzes zur Änderung der Handwerksordnung und anderer handwerksrechtlicher Vorschriften“ (BT-Drs. 19/27440 – PDF, 994 KB) vorgelegt. Reagiert werden solle damit auch auf weitere Entwicklungen im Handwerksrecht, die in der Handwerksordnung und anderen handwerksrechtlichen Vorschriften noch nicht nachvollzogen wurden oder klargestellt werden sollen – beispielsweise die aktuelle Bezeichnung von Gewerben, erklärt die Bundesregierung. Zugleich sollten damit die Verfahren bei Meisterprüfungen flexibilisiert und so auch das Ehrenamt gestärkt werden, heißt es weiter. Die Bundesregierung rechnet durch die Änderungen unter dem Strich mit Einsparungen in Höhe von bis zu 8,62 Millionen Euro.

Im einzelnen will die Bundesregierung in der Handwerksordnung etwa Begriffe zum Buchführungsverfahren anpassen. Änderungen im Prüfungswesen für Gesellenprüfungen würden „durch das Gesetz zur Modernisierung und Stärkung der beruflichen Bildung auch im Meisterprüfungsverfahrensrecht nachvollzogen“, heißt es weiter.

Der Nationale Normenkontrollrat erklärt in einer Stellungnahme, keine Einwände gegen die Darstellung der Gesetzesfolgen zu erheben.