Der Bundesrat will erreichen, dass die Bundesregierung den im Infektionsschutzgesetz festgelegten Zeitraum zur Umsetzung von Maßnahmen zum Masernschutz in Gemeinschaftseinrichtungen verlängert.
Aus der Pressemitteilung des BR vom 05.03.2021 ergibt sich:
Die derzeit geltende Fassung sieht als Umsetzungsstichtag den 31. Juli 2021 vor. In ihrer am 5. März 2021 auf Initiative Niedersachsens gefassten Entschließung schlägt die Länderkammer eine Verschiebung auf den 31. Dezember 2022 vor. Insbesondere Schulen und Kindertageseinrichtungen sollen mehr Zeit erhalten, die Vorgaben zu erfüllen
Hintergrund:
Zum 1. März 2020 wurden neue Regeln zum Masernschutz in das Infektionsschutzgesetz aufgenommenen. Danach müssen Gemeinschaftseinrichtungen den Immunstatus aller Personen, die dort betreut werden oder tätig sind, bis zum Stichtag erfassen und dokumentieren.
Kitas und Schulen durch Pandemie besonders belastet
Kitas und Schulen seien durch den Kampf gegen die Covid-19-Pandemie stark beansprucht. Die Verpflichtung zum Abschluss der Überprüfung bis zum 31. Juli 2021 würde die insofern bestehende besondere Belastungssituation weiter verschärfen, warnt der Bundesrat. Die Vorbereitungen zur Umsetzung des Masernschutzes seien durch die Pandemie erheblich erschwert, der im Gesetz vorgesehene Übergangszeitraum von eigentlich 19 Monaten dadurch deutlich verkürzt. Die Umsetzung sei aufwändig. So würden Schulen beispielsweise eine große Zahl an Personen überprüfen müssen: sämtliche Lehrkräfte, auch diejenigen im Vorbereitungsdienst, das weitere pädagogische Personal – sowie sämtliche Schülerinnen und Schüler. Die Dokumentationserfordernisse des Gesetzes seien abzubilden und die technischen Voraussetzungen zur Erfassung des Impfstatus zu schaffen. Das fortdauernde Pandemiegeschehen erschwere die Durchführung und Organisation der Überprüfung.
Verlängerung soll auch die Gesundheitsämter entlasten
Eine Verlängerung der Umsetzungsfrist sei erforderlich, um den derzeit ohnehin enormen Druck auf die Schulen und Kitas nicht noch weiter zu vergrößern. Auch den seit langem stark belasteten Gesundheitsämtern, die von den Schulen und Kitas Meldungen über fehlende Masernimmunität einzelner Personen entgegennehmen und die notwendigen Maßnahmen veranlassen müssen, komme eine Verlängerung der Umsetzungsfrist zu Gute, heißt es in der Begründung.
Entscheidung liegt bei der Bundesregierung
Die Entschließung wurde der Bundesregierung zugeleitet. Ob und wann sie die Forderungen des Bundesrates aufgreift, liegt in ihrer Entscheidung – feste Fristen gibt es hierfür nicht.
Weitere Informationen
Antrag des Landes Niedersachsen: Entschließung des Bundesrates: Verlängerung des Zeitraumes zur Umsetzung von Maßnahmenzum Masernschutz in Gemeinschaftseinrichtungen (BR-Drs. 92/21 – PDF, 251 KB)