Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat am 02.03.2021 zu den Aktenzeichen 10 A 2.17, 10 A 16.17 und 10 A 17.17 mit drei Urteilen den im Jahr 2016 bekanntgemachten Regionalplan Uckermark-Barnim, Sachlicher Teilplan „Windnutzung, Rohstoffsicherung und -gewinnung“ für unwirksam erklärt.
Aus der Pressemitteilung des OVG Berlin-Brandenburg vom 02.03.2021 ergibt sich:
Der 10. Senat hat festgestellt, dass der Plan an formellen Fehlern leidet. Die Bekanntmachungen im Amtsblatt für Brandenburg, mit denen die Öffentlichkeit während des Planungsverfahrens über die Auslegung der Planentwürfe informiert wurde, waren fehlerhaft. Sie enthielten irreführende und fehlerhafte Zusätze über die Möglichkeiten, Einwände zu erheben. Zudem war der Plan in einer Form ausgefertigt und bekannt gemacht worden, die mit dem vom Plangeber beschlossenen Inhalt nicht übereinstimmte. Auf die Frage, ob der Plan darüber hinaus inhaltliche Fehler aufweist, kam es somit nicht entscheidend an.
Die Revision zum Bundesverwaltungsgericht wurde nicht zugelassen.