Der Deutsche Anwaltverein (DAV) hat zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Änderung des Anti-Doping-Gesetzes des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz, des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat und des Bundesministeriums für Gesundheit Stellung genommen.
Aus der Pressemitteilung des DAV vom 02.03.2021 ergibt sich:
Der Deutsche Anwaltverein begrüßt die Einführung einer Kronzeugenregelung in § 4 a des Anti-Doping-Gesetzes, weist aber darauf hin, dass alleine von der Einführung der Kronzeugenregelung kaum ausreichende Motivationsanreize ausgehen, die zu einer wesentlichen Verbesserung der Erkenntnismöglichkeiten der Strafverfolgungsbehörden führen werden. Eine weitere Qualifizierung der Strafverfolgungsbehörden und die Einführung weiterer Schwerpunktstaatsanwaltschaften erscheint notwendig.
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Stellungnahme des DAV Nr. 21/2021 v. 02.03.2021 (PDF, 168 KB)