Das Oberlandesgericht Oldenburg hat mit Hinweisbeschluss vom 30.11.2020 zum Aktenzeichen 2 U 142/20 über Schmerzensgeld nach einem Unfall beim Ponyreiten in einer Reithalle entschieden.
Aus der Pressemitteilung des OLG Oldenburg Nr. l7/2021 vom 03.03.2021 ergibt sich:
Ein achtjähriges Mädchen hatte mit zwei anderen Kindern an einer Pony-Reitstunde in einer Reithalle teilgenommen. Sie wurde dabei von der Angestellten der Reithalle an der Longe geführt. Die Klägerin stürzte vom Pferd, das wiederum auf sie stürzte. Die Klägerin erlitt einen Bein- und einen Schlüsselbeinbruch und musste operiert werden. Nach der Operation saß sie für sechs Wochen im Rollstuhl. Sie verklagte die Reithalle auf Schmerzensgeld.
Das Landgericht gab der Klägerin Recht und sprach ihr ein Schmerzensgeld von 10.000 Euro zu: Die Reithalle hafte als Halterin des Ponys. Bei dem Unfall habe sich eine typische Tiergefahr realisiert. Dies gelte auch, wenn die Klägerin möglicherweise die Kommandos der Angestellten nicht richtig umgesetzt habe. Denn zu berücksichtigen sei das Alter des Kindes und ihre mangelnde Reiterfahrung.
Das OLG Oldenburg hat darauf hingewiesen, dass die Berufung keine Aussicht auf Erfolg hat.
Bei einem Kind sei im Rahmen einer Reitstunde besondere Vorsicht geboten, so der Senat. Die Reithalle könne sich auch nicht darauf berufen, dass das Pony stets ruhig gewesen sei, denn sie habe es erst ein halbes Jahr vor dem Unfall erworben und nicht explizit getestet, dass es kindliche Reitfehler toleriere.
Die beklagte Reitsportanlage hat auf den Hinweis des Senats die Berufung zurückgenommen.