Die EU-Kommission setzt sich dafür ein, dass die Rechte von Reisenden während der Corona-Pandemie gewahrt bleiben.
Aus EU-Aktuell vom 01.03.2021 ergibt sich:
Dazu soll der bestehende Rechtsrahmen für Pauschalreisende überprüft werden. „Die Coronavirus-Pandemie hat weltweit zu massiven Reiseunterbrechungen geführt und gezeigt, wie wichtig Regeln sind, die Reisende unter allen Umständen schützen. Wir wollen sicherstellen, dass unsere Regeln weiterhin Schutz bieten und effektiv durchgesetzt werden“, so EU-Verbraucherkommissar Didier Reynders. Außerdem hat die Kommission heute (Montag) gemeinsam mit den nationalen Verbraucherschutzbehörden eine Umfrage zu den Stornierungspraktiken von Fluggesellschaften gestartet. Ziel ist es, weitere Informationen zu sammeln, wie Fluggesellschaften Verbraucher über ihre Passagierrechte informieren und Erstattungsanträge bearbeiten.
Die Kommission hat heute einen Bericht über die Pauschalreiserichtlinie vorgelegt, in dem sie Bilanz zur bisherigen Anwendung der Richtlinie seit ihrem Inkrafttreten im Juli 2018 zieht.
Bericht über Pauschalreiserichtlinie
Der Bericht untersucht, wie die Mitgliedstaaten die Richtlinie in nationales Recht umgesetzt haben, und bewertet sie im Zusammenhang mit der Thomas-Cook-Pleite 2019 und den Herausforderungen, die sich während der COVID-19-Krise ergeben haben. Wie in ihrer Neuen Verbraucheragenda angekündigt und aufbauend auf den Ergebnissen des heutigen Berichts wird die Kommission bis 2022 eine tiefer gehende Analyse durchführen, um zu bewerten, ob der derzeitige Rechtsrahmen für Pauschalreisen weiterhin einen robusten und umfassenden Verbraucherschutz gewährleistet.
Umfrage zu Stornierungspraktiken von Fluggesellschaften
Das Netz für die Zusammenarbeit im Verbraucherschutz (CPC) und die Europäische Kommission haben eine koordinierte Umfrage zu den aktuellen Stornierungspraktiken der Fluggesellschaften gestartet. Damit folgen sie einer externen Warnung der Europäischen Verbraucherorganisation (BEUC) und einer Warnung, die die Kommission zum ersten Mal im Rahmen der überarbeiteten Verordnung zur Durchsetzung der Verbraucherschutzgesetze herausgegeben hat.
Die anschließenden Dialoge zwischen den Fluggesellschaften und dem CPC-Netz werden von den nationalen Verbraucherschutzbehörden mehrerer Mitgliedstaaten koordiniert, in den meisten Fällen von der schwedischen Verbraucherschutzbehörde. Ziel ist es, weitere Informationen von den in der EU tätigen Fluggesellschaften darüber zu sammeln, wie sie die Verbraucher über ihre Passagierrechte informieren und Erstattungsanträge bearbeiten.
In Fällen, in denen Fluggesellschaften anhaltende Schwierigkeiten haben, alle Verbraucher rechtzeitig zu entschädigen, werden sie gebeten, Informationen darüber zu liefern, was sie tun, um diese Schwierigkeiten schnell zu beheben. Die Fluggesellschaften haben drei Wochen Zeit, um zu antworten. Falls erforderlich, werden die Kommission und die für die Zusammenarbeit im Verbraucherschutz zuständigen Behörden dann bei den Fluggesellschaften nachhaken. Die Einleitung dieser Umfrage ist Teil der Bemühungen der Kommission, die Rechte der Verbraucher und Passagiere während der Coronavirus-Pandemie zu wahren.