Überbrückungshilfe III: Abschlagszahlungen in Höhe von bis zu 800.000 Euro werden ausgezahlt

01. März 2021 -

Seit dem 26.02.2021 können bei der Überbrückungshilfe III Abschlagszahlungen bis zu 800.000 Euro ausgezahlt werden; bislang wurden Abschlagszahlungen bis zu 400.000 Euro ausgezahlt.

Aus der Pressemitteilung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) vom 26.02.2021 ergibt sich:

Mit der Überbrückungshilfe III erhalten Unternehmen, die von der Coronapandemie und dem aktuellen Teil-Lockdown stark betroffen sind, für die Zeit bis zum 30. Juni 2021 staatliche Unterstützung in Höhe von monatlich bis zu 1,5 Millionen Euro. Verbundene Unternehmen erhalten bis zu 3 Millionen Euro monatlich. Die Unterstützung muss nicht zurückgezahlt werden. Die Antragstellung für die Überbrückungshilfe III erfolgt seit dem 10. Februar 2021 über die bundesweit einheitliche Plattform www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de.