Der Bundesgerichtshof hat am 19.01.2021 zum Aktenzeichen 5 StR 401/20 die Revisionen der Angeklagten gegen das Urteil des LG Berlin verworfen, durch das diese unter anderem wegen versuchten Mordes oder versuchten Totschlags zu Freiheitsstrafen zwischen sieben Jahren und neun Jahren und drei Monaten verurteilt worden sind.
Aus der Pressemitteilung des BGH Nr. 45/2021 vom 26.02.2021 ergibt sich:
Nach den Feststellungen des Landgerichts kam es am 10. Mai 2017 in dem von einem der Angeklagten betriebenen Café in Wedding zu einer Schießerei unter Einsatz vollautomatischer Waffen. Hintergrund der Tat war, dass dem Nebenkläger von Personen aus der organisierten Kriminalität vorgeworfen wurde, er habe mehrere hundert Kilogramm Marihuana unterschlagen. Er sollte deshalb zur Rede gestellt und gegebenenfalls getötet werden. Verletzt wurde bei der Schießerei aufgrund glücklicher Umstände niemand.
Der 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat die jeweils auf mehrere Verfahrensbeanstandungen sowie auf die Rüge der Verletzung materiellen Rechts gestützten Revisionen der Angeklagten verworfen.
Das Urteil ist damit rechtskräftig.