Hilfebedürftige Menschen erhalten kostenlose FFP2-Masken, der Impfstoff von AstraZeneca geht in die Impfverordnung ein – das sind einige der Neuregelungen im Kampf gegen die Pandemie. Wichtig für Verbraucher: Das Energielabel für Haushaltsgeräte ist überarbeitet.
Aus der Pressemitteilung der BReg vom 26.02.2021 ergibt sich:
Corona-Pandemie
AstraZeneca-Impfstoff: Hochwirksam und sicher
Der Impfstoff von AstraZeneca hat ein reguläres, nicht abgekürztes Zulassungsverfahren der Europäischen Arzneimittelagentur EMA und daher alle vorgeschriebenen Sicherheits- und Wirksamkeitstests bestanden. Die neugefasste Coronavirus-Impfverordnung ist am 8. Februar 2021 in Kraft getreten und bezieht den Impfstoff mit ein.
Kostenlose FFP2-Masken für Hilfebedürftige
Die Bundesregierung stellt seit dem 6. Februar kostenlose FFP2-Masken für Menschen bereit, die Arbeitslosengeld II beziehen. Betroffene haben Anspruch auf zehn Schutzmasken.
Weiterer Schritt auf dem Weg zum europäischen Aufbaufonds
Die EU-Mitgliedstaaten können nun Mittel aus den EU-Finanzhilfen und -Darlehen beantragen. Für öffentliche Investitionen und Reformen stehen 672,5 Milliarden Euro bereit.
Wirtschaftshilfen ohne Verlustrechnung möglich
Die Europäische Kommission hat den rechtlichen Rahmen für Beihilfen angepasst. Deutlich mehr Unternehmen können dadurch die Überbrückungshilfe II sowie die außerordentlichen Wirtschaftshilfen im November und Dezember erhalten – ohne die bisher erforderliche Verlustrechnung. Auch entgangene Gewinne werden nun berücksichtigt.
Insolvenzrecht: Mehr Rechtssicherheit in Krisenzeiten
Die Bundesregierung will die Folgen der Pandemie für Unternehmen abmildern. Deshalb galt eine Insolvenzaussetzung bis zum 31. Januar 2021. Diese Regelung wurde nun bis Ende April 2021 verlängert.
Einreisebeschränkungen aus Virusvarianten-Gebieten verlängert
Die Coronavirus-Schutzverordnung ist bis einschließlich 3. März 2021 verlängert worden. Der Reiseverkehr aus Virusvarianten-Gebieten nach Deutschland bleibt weiterhin reduziert. Das ist notwendig, um eine ungebremste Ausbreitung von Virusmutationen des Coronavirus in Deutschland zu verhindern.
Umwelt – Energie
Haushaltsgeräte erhalten neue Energie-Effizienz-Kennzeichnung
Die Europäische Union (EU) hat das Energielabel überarbeitet. Ab dem 1. März 2021 werden die Produkte wieder über die gesamte farbige Effizienzskala von A bis G verteilt. Damit wird künftigen technischen Innovationen bzw. Entwicklungen Rechnung getragen, indem die oberen Klassen zunächst frei bleiben. An der Energieeffizienz der Produkte ändert sich dadurch nichts. Bis 2030 sollen alle Produktgruppen auf das neue EU-Energielabel umgestellt sein.
Landwirtschaft
Mehr Platz im Stall
Die Haltungsbedingungen für Schweine werden künftig tierschutzgerechter. Die entsprechenden Regelungen der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung sind am 9. Februar 2021 in wesentlichen Teilen in Kraft getreten. Das Bundeslandwirtschaftsministerium unterstützt die Tierhalter bei der Umstellung auf mehr Tierwohl mit 300 Millionen Euro aus dem Konjunkturprogramm.