Im Rahmen des Jahrespressegesprächs, das wegen der Corona-Pandemie als Online-Konferenz stattfand, stellte die Präsidentin des BAG Ingrid Schmidt den Jahresbericht 2020 vor.
Aus der Pressemitteilung des BAG Nr. 4/2021 vom 25.02.2021 ergibt sich:
Im vergangenen Jahr gingen 2.041 Sachen ein, davon waren 31,41 Prozent Revisionen und Rechtsbeschwerden in Beschlussverfahren. Erledigt wurden 2.266 Sachen. Von den erledigten Revisionen und Rechtsbeschwerden waren 15,58 Prozent erfolgreich. Die Erfolgsquote bei den Nichtzulassungsbeschwerden belief sich auf 7,27 Prozent. Anhängig waren am Ende des Berichtsjahres noch 1.020 Sachen. Die durchschnittliche Verfahrensdauer aller erledigten Verfahren hat sich weiter auf 6 Monate 9 Tage verkürzt. Das ist der niedrigste Stand seit dem Jahre 2004.
Frau Schmidt betonte die besonderen Herausforderungen, die eine pandemische Lage an den Gerichtsbetrieb stellt. Das Bundesarbeitsgericht habe diese angenommen und insbesondere die Möglichkeiten zur Arbeit im Home-Office ausgeweitet. Die Pandemie mache allerdings deutlich, dass die Digitalisierung der Justiz weiter mit Verve vorangetrieben werden müsse. Am Bundesarbeitsgericht werde die elektronische Akte in Teilen bereits zum 1. Juli dieses Jahres als führende etabliert.
Die Präsidentin widmete sich auch der Vergangenheit des Gerichts. Sie teilte mit, dass das Bundesarbeitsgericht eine unabhängige Historikerkommission mit der Aufarbeitung von NS-Belastungen seiner ersten Richter beauftragt.
Weitere Informationen
Jahresbericht des BAG 2020 (PDF, 3 MB)