Homosexuelle Soldaten der Bundeswehr und der Nationalen Volksarmee der DDR sollen nach dem Willen der Bundesregierung rehabilitiert und entschädigt werden.
Aus hib – heute im bundestag Nr. 216 vom 22.02.2021 ergibt sich:
Der entsprechende Gesetzentwurf (BT-Drs. 19/26835 – PDF, 746 KB) sieht vor, dass alle wehrdienstrechtlichen Verurteilungen von Soldaten in beiden deutschen Armeen wegen ihrer homosexuellen Orientierung, wegen einvernehmlichen homosexuellen Handlungen oder wegen ihrer geschlechtlicher Identität per Gesetz außer Kraft gesetzt werden. Alle anderen Benachteiligungen der Soldaten sollen per Verwaltungsakt als Unrecht eingestuft werden.
Die Betroffenen sollen eine Geldentschädigung in Höhe von je 3.000 Euro für jede aufgehobene Verurteilung sowie einmalig für dienstliche Benachteiligungen erhalten. Die Bundesregierung rechnet in den kommenden fünf Jahren mit etwa 1.000 Rehabilitationsverfahren und Gesamtkosten von rund sechs Millionen Euro.
Die Bundesregierung weist darauf hin, dass Soldaten der Bundeswehr bis zum Jahr 2000 wegen ihrer Homosexualität, einvernehmlichen homosexuellen Handlungen oder wegen ihrer geschlechtlichen Identität systematisch dienstrechtlich benachteiligt wurden. Mit Erlass des Verteidigungsministeriums vom 13. März 1984 seien diese Benachteiligungen, die bis zur Entlassung führen konnten, nochmals im Einzelnen festgelegt worden. Die Soldaten in der Nationalen Volksarmee der DDR seien ebenfalls solchen Benachteiligungen ausgesetzt gewesen.