Der Deutsche Richterbund (DRB) hat zum Gesetzentwurf zur Änderung des § 5a Deutsches Richtergesetz (DRiG) – Implementierung des Themas NS-Unrecht in die juristische Ausbildung Stellung genommen.
Aus der Pressemitteilung des DRB Nr. 4/2021 vom 17.02.2021 ergibt sich:
Der DRB begrüßt ausdrücklich, dass die Befassung mit dem NS-Unrecht und die Auseinandersetzung mit den ethischen Grundlagen und Grundwerten unserer Rechtsordnung nunmehr obligatorische Teile der juristischen Ausbildung werden sollen. Das nationalsozialistische Regime hat sein menschenverachtendes Unrecht gerade mit den Mitteln des Rechts durchgesetzt. Jeder angehende Jurist in Deutschland sollte hierfür ein kritisches Bewusstsein entwickeln. Der Deutsche Richterbund befürwortet es daher mit Nachdruck, dies in der juristischen Ausbildung verpflichtend zu verankern.
Er sieht es jedoch als kritisch an, dass der Entwurf nach seiner Begründung ausdrücklich darauf abstellt, dass die Auseinandersetzung mit dem NS-Unrecht anhand des gesamten Pflichtstoffs erfolgen soll. Alternativ käme in Betracht, die Auseinandersetzung mit dem NS-Unrecht als (weiteres) Grundlagenfach in den Pflichtfachstoff aufzunehmen, als Teil der Methodenlehre – welche ebenfalls zu den Grundlagen des Rechts gehört – zu vermitteln oder im Hinblick auf die Nähe der Thematik zum Verfassungsrecht verstärkt im öffentlichen Recht zu behandeln.
Weitere Informationen
DRB-Stellungnahme Nr. 4/2021 v. 17.02.2021 (PDF, 74 KB)