Mofas, Mopeds und E-Scooter dürfen ab dem 1. März 2021 nur noch mit blauen Kennzeichen unterwegs sein.
Aus der Pressemitteilung des GDV vom 15.02.2021 ergibt sich:
Die schwarzen Nummernschilder verlieren ihre Gültigkeit. Mit dem Schilderwechsel starten das Bundesverkehrsministerium und einzelne Kfz-Versicherer zudem ein Pilotprojekt, bei dem sich Mofa- und Mopedfahrer gegen die herkömmlichen Kennzeichen aus Aluminium- oder Stahlblech und für eine Klebefolie entscheiden können.
Bei den neuen Folienkennzeichen wird eine Trägerplatte aus Kunststoff mehrere Jahre verwendet, nur die oberste dünne Plastikschicht wird gewechselt. „Das ist einfacher, schneller und besser für die Umwelt: Nach fünf Jahren ist der ‚ökologische Rucksack‘ der Klebefolien fast 40 Prozent kleiner als von herkömmlichen Schildern, weil sowohl bei der Herstellung als auch bei der Entsorgung weniger Treibhausgase entstehen“, sagt GDV-Hauptgeschäftsführer Jörg Asmussen. Zudem haben die Folien ein Hologramm und sind damit fälschungssicher. Langfristig soll nach einem positiven Abschluss des Pilotprojekts die Klebefolie die bisherigen Schilder ersetzen; für E-Scooter und andere Elektrokleinstfahrzeuge gibt es schon seit ihrer Zulassung 2019 ausschließlich Folienkennzeichen.
Wer weiter mit schwarzen Schildern fährt, macht sich strafbar
Anders als Pkw müssen die mehr als 1,8 Millionen Mofas, Mopeds und Elektrokleinstfahrzeuge für den Betrieb auf öffentlichen Straßen nicht bei einer Zulassungsstelle angemeldet werden. Eine Betriebserlaubnis und ein Versicherungs-Kennzeichen bzw. eine Versicherungs-Plakette reichen. Die Farbe der jeweils bis Ende Februar gültigen Kennzeichen wechselt jährlich zwischen schwarz, blau und grün. Wer mit alten Kennzeichen weiterfährt, hat keinen Haftpflichtversicherungsschutz mehr und macht sich strafbar. Die jeweils gültigen Kennzeichen sind direkt bei den Kraftfahrtversicherern erhältlich.
Diese Fahrzeuge brauchen das klassische Versicherungs-Kennzeichen mit den Maßen 13,0×10,1 cm:
• Kleinkrafträder wie Mofas und Mopeds, die nicht mehr als 50 Kubikzentimeter Hubraum haben und nicht schneller als 45 Stundenkilometer fahren.
• Elektrofahrräder mit einer Tretunterstützung bei Geschwindigkeiten über 25 km/h oder einer tretunabhängigen Motorunterstützung über 6 km/h bis max. 45 km/h.
• Quads und Trikes mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von maximal 45 Stundenkilometer und einem Hubraum von maximal 50 Kubikzentimetern.
• E-Roller, die über eine Betriebserlaubnis verfügen und maximal 45 Stundenkilometer schnell sind.
• Motorisierte Krankenfahrstühle
• Mofas und Mopeds aus DDR-Produktion mit einer Höchstgeschwindigkeit bis 60 km/h, die bereits vor dem 01.03.1992 versichert waren.
Diese Fahrzeuge brauchen die Versicherungs-Plakette mit den Maßen 6,7×5,5 cm:
E-Scooter oder Segways, für die eine Betriebserlaubnis entsprechend der am 15. Juni 2019 in Kraft getretenen Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung erteilt wurde.