Der Anwaltverband Brandenburg und der Deutsche Anwaltvereins (DAV) haben zum Entwurf des Ministeriums der Justiz des Landes Brandenburg für ein Gesetz zur Neustrukturierung der Arbeitsgerichtsbezirke sowie zum Entwurf für eine Verordnung über die Abhaltung von Gerichtstagen in der Arbeitsgerichtsbarkeit Stellung genommen.
Aus der Pressemitteilung des DAV vom 12.02.2021 ergibt sich:
Der Anwaltverband Brandenburg und der DAV lehnen die geplante Schließung der Arbeitsgerichte in Potsdam und Eberswalde sowie der Außenkammern in Senftenberg ab und fordern die Landesregierung auf, von dem Vorhaben Abstand zu nehmen.
Eine bürgernahe Gerichtsstruktur ist von elementarer Bedeutung für das Vertrauen der Bürger in den Rechtsstaat und die Justiz. Die Gerichtsschließungen dürften sich auch negativ auf die anwaltliche Versorgung in der Fläche auswirken und damit den Zugang zum Recht für Bürgerinnen und Bürger erheblich erschweren.
Gerichtstage sind kein gleichwertiger Ersatz gegenüber Arbeitsgerichten oder Außenkammern, da sie weder über eine Geschäftsstelle, noch über eine Rechtsantragsstelle oder auch nur einen Fristbriefkasten verfügen. Die erforderliche Anreise der Richterinnen und Richter erschwert eine zeitnahe Terminierung und stellt zudem die erhofften Einspareffekte in Frage.
Die Aufspaltung des Arbeitsgerichtsbezirkes Eberswalde erscheint vor diesem Hintergrund wenig sinnvoll. Überhaupt nicht nachvollziehbar ist die geplante Schließung des derzeit größten Arbeitsgerichtes Brandenburgs in der Landeshauptstadt Potsdam.
Weitere Informationen
Stellungnahme des DAV Nr. 15/2021 v. 12.02.2021 (PDF, 430 KB)