Der Bundesrat hat sich am 12. Februar 2021 ausführlich zu den Plänen der Bundesregierung für eine umfassende Reform der Kinder- und Jugendhilfe geäußert.
Aus der Pressemitteilung des BR vom 12.02.2021 ergibt sich:
Auf über 70 Seiten zeigt der Bundesrat detailliert fachlichen Verbesserungsbedarf auf – beruhend auf Rückmeldungen aus der Praxis.
Kompensation für Mehrbelastung der Länder
Daneben betont der Bundesrat in seiner Stellungnahme: die Umsetzung des Gesetzesvorhabens kann nur gelingen, wenn Ländern und Kommunen die dafür erforderlichen Mittel bedarfsgerecht zur Verfügung stehen. Die geplante Zuweisung neuer Aufgaben beziehungsweise die Erweiterung bereits übertragener Aufgaben ziehe erhebliche Mehrkosten für die Länder und Kommunen nach sich. Diese müssten durch dauerhafte Erhöhung der Umsatzsteueranteile kompensiert werden.
Stärkere Beteiligung des Bundes
Die Weiterentwicklung einer inklusiven Ausrichtung der Kinder- und Jugendhilfe begrüßen die Länder ausdrücklich. Sie weisen allerdings darauf hin, dass die finanzielle Beteiligung des Bundes an den erweiterten Rechtsverpflichtungen zur inklusiven Bildung und Betreuung im SGB VIII unzureichend ist. Der Bund müsse die Kosten an den zunehmenden Betriebskosten in den Kindertageseinrichtungen und in der Kindertagespflege vollständig kompensieren.
Schutz und Teilhabe: Was die Bundesregierung plant
Die Bundesregierung will Kinder und Jugendliche aus einem belastenden Lebensumfeld besser schützen und ihnen mehr Chancen auf Teilhabe geben. Ziel ist ein wirksames Hilfesystem, das Kinder vor Gefährdungen schützt und Familien stärkt.
Mehr Kooperation mit Akteuren im Kinderschutz
Die Kooperation zwischen der Kinder- und Jugendhilfe mit wichtigen Akteuren im Kinderschutz soll ausgebaut und verbessert werden – so das Zusammenwirken von Jugendamt und Jugendgericht, Familiengericht und Strafverfolgungsbehörden sowie Lehrerinnen und Lehrern. Der Entwurf regelt auch die Mitverantwortung der gesetzlichen Krankenversicherung und die Kooperation zwischen Ärztinnen und Ärzten sowie Angehörigen anderer Heilberufe mit dem Jugendamt.
Pflegefamilien stärken
Gewachsene Bindungen und Beziehungen von Pflegekindern sollen gestärkt werden. Künftig können Familiengerichte den Verbleib eines Kindes in seiner Pflegefamilie als dauerhafte Maßnahme anordnen, wenn dies zum Schutz und Wohl des Kindes erforderlich ist.
Mehr Rechte für Kinder
Kinder und Jugendliche, die in Pflegefamilien oder in Einrichtungen der Erziehungshilfe aufwachsen, sollen Unterstützung durch so genannte Careleaver erhalten und künftig weniger stark an den Betreuungskosten beteiligt werden.
Jugendämter sollen verpflichtet sein, Beschwerdemöglichkeiten in persönlichen Angelegenheiten für Pflegekinder zu gewährleisten.
Bessere Beteiligung der Betroffenen
Kinder und Jugendliche sollen einen uneingeschränkten Anspruch auf Beratung durch die Kinder- und Jugendhilfe erhalten – und über Ombudsstellen ein gesetzliches Recht auf Beteiligung.
Rechtsanspruch auf Beratung
Künftig sollen Eltern bei Hilfen außerhalb der eigenen Familie einen Rechtsanspruch auf Beratung, Unterstützung und Förderung ihrer Beziehung zum Kind erhalten. Zur Sicherung der Rechte von Kindern und Jugendlichen in Familienpflege müssen dort künftig Schutzkonzepte angewendet werden.
Wie es weitergeht
Die umfangreiche Stellungnahme des Bundesrates wurde der Bundesregierung zugeleitet, die eine Gegenäußerung dazu verfasst. Anschließend legt sie beide Dokumente dem Bundestag zur Entscheidung vor. Dieser hat Ende Januar bereits mit seiner ersten Beratung begonnen. Spätestens drei Wochen nach Verabschiedung des Gesetzes stimmt der Bundesrat dann noch einmal abschließend darüber ab.
Weitere Informationen
Gesetzentwurf der Bundesregierung: Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen (Kinder- und Jugendstärkungsgesetz – KJSG; BR-Drs. 5/21 – PDF, 2,3 MB)