Der Bundesrat verlangt mehr Tierschutz bei langen Transporten in Nicht-EU-Länder: Er möchte erreichen, dass Rindertransporte in weit entfernte Drittstaaten verboten werden – sofern zu befürchten ist, dass die Tiere dort tierschutzwidrig behandelt oder unzureichend versorgt werden.
Aus der Pressemitteilung des BR vom 12.02.2021 ergibt sich:
Strengere EU-Regeln nötig
In einer am 12. Februar 2021 gefassten Entschließung fordert der Bundesrat die Bundesregierung auf, sich auf EU-Ebene für strengere Regeln einzusetzen, um Tiere zum Beispiel vor Kälte- bzw. Hitzestress, überlangen Transfers, Verletzungen und unnötigen Leiden – auch am Zielort – zu schützen. Aus Sicht des Bundesrates dürften Lebendtransporte maximal acht Stunden dauern – wie dies innerdeutsch bereits gilt. Außentemperaturen unter 5 Grad oder über 25 Grad Celsius müssten verhindert werden, weil sie zu Tierleid führen.
Tierschutzgerechte Bedingungen sicherstellen
Die zuständigen Behörden bräuchten Echtzeit-Zugang zu den Navigationsgeräten der Transportfahrzeuge. Vorab-Kontrollen von Versorgungsstationen, Verlade- und Zielhäfen sowie Transportschiffen sollten eine tierschutzgerechte Beförderung sicherstellen.
Bei Handelsabkommen mit Drittländern soll die Bundesregierung darauf dringen, dass diese sich zur Einhaltung der internationalen Normen des Gesundheitskodex für Landtiere verpflichten und ihre Versorgungsstationen einer Zertifizierung durch EU-Organe zugänglich machen.
Ahndung durch Bußgelder
Verstöße gegen das Verbot, transportunfähige Tiere zu befördern, sollten mit abschreckenden Bußgeldern geahndet werden. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, bei der anstehenden Novelle der Tierschutztransportverordnung eine entsprechende Ausweitung der Tatbestände zu prüfen.
Hintergrund: Fehlende Informationen vor Genehmigung
Solange die zuständigen Behörden vor der Transportgenehmigung keine validen Informationen zu Transportrouten, Versorgungsstationen und Empfängern der Tiere hätten, bestünden Zweifel, dass alle Tierschutzanforderungen während der Fahrt und auch im Zielland eingehalten würden, bemängelt der Bundesrat in seiner Entschließung.
Das Problem sei häufig, dass die deutschen Amtstierärzte keine offiziellen Informationen hätten, um die Transportgenehmigung oder deren Versagung rechtssicher zu entscheiden. Um die Tiere auch am Zielort tierschutzwidriger Behandlung zu schützen, bedürfe es weiterer Maßnahmen.
Rechts- und Planungssicherheit
Der Bundesrat möchte mit der Initiative auch Rechts- und Planungssicherheit für Wirtschaftsbeteiligte und Genehmigungsbehörden schaffen. Diese müssten wissen, ob bestimmte Drittländer verlässliche Partner für den Handel mit lebenden Tieren seien. Dies könnten sie nur mit Unterstützung des Bundes.
Wiederholte Forderung
Das Thema Tiertransporte war in der Vergangenheit schon einige Male Gegenstand von Landesinitiativen. Zuletzt im Juni 2019 hatte der Bundesrat eine Entschließung dazu gefasst.
Wie es weitergeht
Die Initiative wurde der Bundesregierung zugeleitet. Sie entscheidet, ob und wann sie die Anliegen der Länder aufgreift. Feste Fristvorgaben dazu gibt es nicht.
Weitere Informationen
Antrag des Landes Nordrhein-Westfalen: Entschließung des Bundesrates zum Verbot einer Beförderung von Tieren in bestimmte Drittstaaten (BR-Drs. 755/20 – PDF, 311 KB)