Rheinland-Pfalz und Hamburg setzen sich dafür ein, Familien im Lockdown zu unterstützten.
Aus der Pressemitteilung des BR vom 12.02.2021 ergibt sich:
Die Länder haben dazu am 12. Februar 2021 im Bundesrat einen Entschließungsantrag vorgestellt. Er wurde zur weiteren Beratung in die Fachausschüsse überwiesen.
Vereinfachten Zugang zur Grundsicherung verlängern
Rheinland-Pfalz und Hamburg fordern, den vereinfachten Zugang zur Grundsicherung über den 31. März 2021 hinaus zu verlängern. Da die Pandemie noch andauert, müssten krisenbedingt in Not geratene (Solo-)Selbstständige und Beschäftigte mit niedrigen Einkommen weiterhin eine schnelle und verlässliche Absicherung erhalten.
Verschärfung von Armut und Ungleichheit vermeiden
Mit der beantragten Entschließung soll der Bundesrat die Bundesregierung auffordern, die Auswirkungen der Corona-Krise auf finanziell schwächere Bevölkerungsschichten besonders zu beachten. Handlungsbedarf bestehe vor allem bei Familien mit Kindern: Diese müssten seit Beginn der Pandemie zusätzliche Ausgaben finanzieren, die durch die Lockdown-Maßnahmen entstanden sind – zum Beispiel Kosten aus dem Homeschooling oder der verschärften Maskenpflicht. Zugleich fielen Hilfen wie kostenloses Mittagessen und andere Betreuungsangebote weg. Daher begrüßen die Länder den angekündigten Zuschuss für Empfängerinnen und Empfänger von Grundsicherungsleistungen als Ausgleich der pandemiebedingten Zusatzbelastungen sowie die Initiative des Bundes, FFP2-Schutzmasken zur Verfügung zu stellen.
Schutz vor Zwangsräumung
Die Bundesregierung solle zudem prüfen, inwieweit Menschen, die Corona-bedingt in Schwierigkeiten geraten sind, vor einer möglichen Zwangsräumung ihrer Wohnung geschützt werden können, ohne die berechtigten Interessen von Wohnungseigentümerinnen und Wohnungseigentümern einzuschränken. Vor dem Hintergrund der schon bestehenden Belastungen in der Pandemie dürfe nicht noch eine Verunsicherung bezüglich der eigenen Wohnung dazukommen, begründen Rheinland-Pfalz und Hamburg ihren Vorstoß.
Wie es weitergeht
Der Ausschuss für Arbeit, Integration und Sozialpolitik und der Finanzausschuss befassen sich in der nächsten Woche mit dem Vorschlag von Rheinland-Pfalz und Hamburg. Sobald sie ihre Beratungen abgeschlossen haben, kommt der Antrag zur Abstimmung wieder auf die Plenartagesordnung.
Weitere Informationen
Antrag des Landes Rheinland-Pfalz: Entschließung des Bundesrates: Vereinfachten Zugang zu Leistungen der Grundsicherung verlängern – finanziell schwächere Bevölkerungsschichten im Rahmen der Corona-Pandemie schützen – Zwangsräumung von Wohnraum einschränken (BR-Drs. 104/21 – PDF, 332 KB)