Zwei Wochen nach dem Bundestag hat am 12. Februar 2021 auch der Bundesrat ein Gesetz zur Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren für den Ausbau von Höchstspannungsstromleitungen gebilligt.
Aus der Pressemitteilung des BR vom 12.02.2021 ergibt sich:
Gestraffte Planungen und Genehmigungen
Es nimmt unter anderem 35 neue Netzausbauvorhaben in verschiedenen Bundesländern in die Bedarfsplanung auf und ändert acht bisherige Projekte. Für diese stellt es gesetzlich die energiewirtschaftliche Notwendigkeit und den vordringlichen Bedarf fest. Damit können Vorhaben schneller realisiert werden – unter anderem durch erst- und letztinstanzliche Zuständigkeit des Bundesverwaltungsgerichts für Klagen gegen die behördlichen Genehmigungen.
Bürokratieabbau
Ziel des Gesetzes ist es, länderübergreifende und grenzüberschreitende Planungen durch verschiedene Änderungen zu beschleunigen und Bürokratiehemmnisse abzubauen, um den energie- und klimapolitischen Zielen einschließlich des synchronen Ausbaus von Erzeugungsanlagen erneuerbarer Energien und der Stromnetze Rechnung zu tragen. Dieses Ziel hatte der Bundesrat in seiner Stellungnahme zum zugrundeliegenden Gesetzentwurf der Bundesregierung ausdrücklich begrüßt.
Regeln für Batteriespeicheranlagen
Das Gesetz enthält zudem Regelungen für Ausschreibung und Förderung von Batteriespeicheranlagen – sie sollen unter anderem dem Aufbau von so genannten Netzbooster-Pilotanlagen dienen.
Inkrafttreten nach Verkündung
Das Gesetz kann nach Unterzeichnung durch den Bundespräsidenten im Bundesgesetzblatt verkündet werden. Es soll am Tag darauf in Kraft treten.
Weitere Informationen
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages: Gesetz zur Änderung des Bundesbedarfsplangesetzes und anderer Vorschriften (BR-Drs. 85/21 – PDF, 417 KB)