Der im September 2020 geschlossene Vertrag zwischen der Europäischen Kommission und dem Pharmaunternehmen Sanofi-GSK über bis zu 300 Millionen Dosen Covid19-Impfstoff ist seit dem 09.02.2021 veröffentlicht.
Aus EU-Aktuell vom 09.02.2021 ergibt sich:
Zuvor hatte das Unternehmen der Veröffentlichung auf Initiative der EU-Kommission zugestimmt. In ihrem Bemühen um größtmögliche Transparenz begrüßt die Kommission diesen Schritt. Einige vertrauliche Informationen und Geschäftsgeheimnisse im Vertrag sind geschwärzt. Das dient unter anderem dazu, laufende Verhandlungen mit anderen Unternehmen nicht zu untergraben.
Die Vertraulichkeitsklauseln dienen auch dem Schutz geschäftsrelevanter Informationen, wie Entwicklungs- und Produktionsplänen.
Bereits veröffentlicht hatte die Kommission die mit AstraZeneca und CureVac geschlossenen Abhnahmegarantien. Die Europäische Kommission möchte alle geschlossenen Advance Purchase Agreements (APA) im Rahmen der EU-Impfstoffstrategie veröffentlichen und ist dazu in Gesprächen mit den jeweiligen Unternehmen.
Hintergrund: Die EU-Impfstoffstrategie
Im Rahmen der von allen EU-Staaten unterstützten EU-Impfstoffstrategie verhandelt die Europäische Kommission im Namen der Mitgliedstaaten Abnahmegarantien mit einzelnen Impfstoffherstellern für vielversprechende Impfstoffkandidaten. Sie hat bisher Vereinbarungen mit sechs Impfstoffentwicklern geschlossen. Damit sind für die Menschen in Europa bis zu 2,3 Milliarden Impfstoff-Dosen gesichert, darunter bis zu 600 Millionen Dosen des BioNTech/Pfizer-Impfstoffes.
Im Gegenzug für das Recht, innerhalb eines bestimmten Zeitraums zu einem bestimmten Preis eine bestimmte Anzahl von Impfstoffdosen kaufen zu können, finanziert die Kommission einen Teil der Vorlaufkosten der Impfstoffhersteller, damit diese Produktionskapazitäten erweitern und mit der Impfstoffproduktion beginnen konnten/können, noch bevor sie eine Zulassung durch die EMA erhalten haben.
Es sind dann die einzelnen EU-Staaten, die – nach Zulassung eines Impfstoffes durch die EMA – die tatsächlichen Lieferverträge mit den Unternehmen vereinbaren. Die Mitgliedstaaten selbst kaufen also die Impfdosen, und zwar zu dem Preis, der pro Dosis in den jeweiligen Abnahmegarantien vereinbart wurde und der für alle EU-Staaten gleichermaßen gilt.