Bundeskabinett beschließt Nationalen Aktionsplan Integration mit umfangreichem Kulturkapitel

03. Februar 2021 -

Das Bundeskabinett hat am 03.02.2021 die Erklärung des Bundes für einen Nationalen Aktionsplan Integration (NAP-I) beschlossen.

Aus der Pressemitteilung des Presse- und Informationsamts der Bundesregierung (BPA) Nr. 33/2021 vom 03.02.2021 ergibt sich:

Ziel des Kulturkapitels ist es, die Diversität in den Kultureinrichtungen voranzutreiben und Menschen mit Migrationshintergrund stärker in den Kulturbereich einzubinden. Erarbeitet wurde das Kulturkapitel unter Federführung der Staatsministerin für Kultur und Medien Monika Grütters zusammen mit mehr als 200 Akteuren aus der Kultur. Öffentlich vorgestellt wird das Kulturkapitel am 9. März 2021 im Rahmen des 13. Integrationsgipfels unter Vorsitz von Bundeskanzlerin Angela Merkel gemeinsam mit Akteuren der Zivilgesellschaft.

Kulturstaatsministerin Monika Grütters: „Kunst und Kultur können gerade in Zeiten wachsender Ressentiments enorme Kräfte für den gesellschaftlichen Zusammenhalt entfalten. Mit dem heutigen Beschluss unterstützen wir die Kultur als wichtigen Integrationsmotor. Wir fördern das Zusammenwachsen in Vielfalt aktiv, indem wir kulturelle Teilhabe und Diversität in unseren Kultureinrichtungen verbindlich als dauerhafte Kern- und Querschnittsaufgabe verankern. Zugleich tragen wir damit auch der größeren gesellschaftlichen Vielfalt in Deutschland Rechnung.“

Das Kulturkapitel des NAP-I enthält fünf Kernvorhaben des Bundes:

  1. Die vom Bund geförderten Kultureinrichtungen verfolgen breite Teilhabe als Kern- und Querschnittsaufgabe und bauen Diversität in einschlägigen Gremien sowie bei Personal, Publikum, Programm und Partnern aus.
  2. Die bundesgeförderten Kultureinrichtungen verstärken ihren operativen Erfahrungsaustausch in Sachen Integration mittels des neuen „Netzwerks Kulturelle Bildung und Integration 2.0“ am Haus Bastian, dem 2019 eröffneten Zentrum für kulturelle Bildung der Staatlichen Museen zu Berlin – Stiftung Preußischer Kulturbesitz.
  3. Die Wissensbasis wird verbreitert durch einen Bericht zur Diversität in bundesgeförderten Kultureinrichtungen, den die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) finanziert. Der Deutsche Kulturrat wird den Bericht im Rahmen der Initiative Kulturelle Integration 2021 erstellen.
  4. Das Thema Migration wird dank der neuen BKM-Förderung für Migrationsmuseen noch stärker hervorgehoben.
  5. Die Diversität in Bildung und Qualifizierung wird ausgebaut und aus Bundesmitteln gefördert. Dabei hilft das Fortbildungsprogramm der Kulturstiftung des Bundes für 40 Kultureinrichtungen im Rahmen des „360°-Programms“ und in Kooperation mit der Bundesakademie für Kulturelle Bildung Wolfenbüttel.

Der Nationale Aktionsplan Integration wird koordiniert von der Integrationsbeauftragten der Bundesregierung, Staatsministerin Annette Widmann-Mauz. Den Auftakt zur Fort- und Weiterentwicklung des NAP-I bildete der 10. Integrationsgipfel im Juni 2018 im Bundeskanzleramt. Seitdem wurden in verschiedenen Themenforen Vorhaben des Bundes ausgearbeitet, die nun im Nationalen Aktionsplan Integration beschlossen werden. Dieser ist seiner Struktur nach an die Phasen des Integrationsprozesses angelehnt. Phase IV „Zusammenwachsen: Vielfalt gestalten – Einheit sichern“ enthält die Kapitel Kultur und Medien.