Die Bundesregierung hat über die gesetzlichen Neuregelungen im Februar 2021 informiert.
Aus der Pressemitteilung der BReg vom 28.01.2021 ergibt sich:
Corona-Pandemie
Homeoffice überall da, wo es möglich ist
Unternehmen müssen überall dort Homeoffice anbieten, wo es möglich ist. Das sieht die Corona–Arbeitsschutz-Verordnung vor, die am 27.01.2021 in Kraft getreten ist. Die Verordnung enthält zudem Schutzmaßnahmen für diejenigen Beschäftigten, deren Anwesenheit im Betrieb unverzichtbar ist. Sie gilt befristet bis 15.03.2021.
Entlastung für berufstätige Eltern
Für das Jahr 2021 wird die Zahl der Tage verdoppelt, an denen gesetzlich Versicherte Anspruch auf Kinderkrankengeld haben. Zudem gilt der Anspruch nicht nur bei Krankheit des Kindes, sondern auch, wenn Kitas und Schulen pandemiebedingt geschlossen sind oder die Betreuung eingeschränkt ist.
Digitale Einreiseanmeldung und Testpflicht
Einreisende aus Risikogebieten müssen künftig spätestens 48 Stunden nach Einreise ein negatives Corona-Testergebnis vorweisen, Einreisende aus besonders betroffenen Gebieten schon vor Einreise. Das sieht eine neue Coronavirus-Einreiseverordnung vor, die am 14.01.2021 in Kraft getreten ist.
Gen-Mutationen schneller erkennen
Die Bundesregierung fördert mit der sog. Coronavirus-Surveillanceverordnung die bundesweite Genomsequenzierung der Corona-Viren. Ziel ist es, künftig mindestens fünf Prozent der Positivproben auf Gen-Mutationen zu untersuchen. Die Verordnung ist am 19.01.2021 in Kraft getreten.
Wirtschaft
Mehr Befugnisse gegen marktbeherrschende Digitalkonzerne
Die Bundesregierung will dem missbräuchlichen Verhalten von Unternehmen, die den digitalen Markt beherrschen, besser entgegenwirken. Die Reform des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen und für ein fokussiertes, proaktives und digitales Wettbewerbsrecht 4.0 (GWB-Digitalisierungsgesetz) ist nun in Kraft getreten.
Verbraucherschutz
Neues Qualitätssystem für deutsche Weine
Bessere Vermarktungschancen für Winzer, mehr Orientierung und Klarheit für die, die den Wein kaufen. Das sind die Ziele einer Änderung des Weingesetzes. Dieses ist zum 27.01.2021 in Kraft getreten.