Der Bundesgerichtshof hat am 19.01.2021 zum Aktenzeichen 5 StR 471/20 die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des LG Lübeck verworfen, durch das dieser wegen versuchten Mordes und Vergewaltigung einer Studentin zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von zwölf Jahren verurteilt worden ist.
Aus der Pressemitteilung des BGH Nr. 20/2021 vom 29.01.2021 ergibt sich:
Nach den Feststellungen des Landgerichts brachte der Angeklagte am frühen Morgen des 12.10.2019 eine Studentin in seine Gewalt, die nach einer Party in Lübeck auf dem Heimweg war. Er fuhr mit ihr aus der Stadt, vergewaltigte sie und ließ sie danach gefesselt und geknebelt in einer Wallhecke neben einem Feldweg in menschenleerer Gegend abseits einer Landstraße zurück. Dabei nahm er ihren Tod in Kauf, um die vorangegangene Vergewaltigung zu verdecken. Bereits vor dieser Tat hatte der Angeklagte eine andere Frau in seine Gewalt gebracht und sie auf dem Gelände der von ihm bewohnten Gartenparzelle eingesperrt. Sie konnte sich indes befreien und fliehen. Das Landgericht hat den Angeklagten wegen versuchten Mordes, Vergewaltigung in Tateinheit mit Körperverletzung und Freiheitsberaubung sowie Freiheitsberaubung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von zwölf Jahren verurteilt.
Der BGH hat die auf mehrere Verfahrensbeanstandungen sowie auf die Rüge der Verletzung materiellen Rechts gestützte Revision des Angeklagten verworfen.
Das Urteil ist damit rechtskräftig.