Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat am 27.01.2021 einen Mitarbeiter der Wertpapieraufsicht wegen des Verdachts des Insiderhandels bei der Staatsanwaltschaft Stuttgart angezeigt.
Aus der Pressemitteilung der BaFin vom 28.01.2021 ergibt sich:
Der Beschäftigte hatte am 17.06.2020 strukturierte Produkte mit dem Basiswert Wirecard AG verkauft. Die Wirecard AG machte am 18.06.2020 öffentlich, dass über die Existenz von Bankguthaben auf Treuhandkonten in Höhe von insgesamt 1,9 Mrd. Euro noch keine ausreichenden Prüfungsnachweise zu erlangen waren. Die Finanzaufsicht hatte den Verdacht im Rahmen ihrer Sonderauswertung entdeckt. Sie hat den Beschäftigten sofort freigestellt und ein Disziplinarverfahren eröffnet.
Die BaFin hat die Compliance-Regeln für die privaten Wertpapiergeschäfte ihrer Mitarbeiter Mitte Oktober 2020 verschärft. Spekulative Finanzgeschäfte, also das kurzfristige Handeln, beispielsweise mit derivativen Finanzinstrumenten oder Aktien, sind seitdem nicht mehr möglich.