Die Koalitionsfraktionen von CDU/CSU und SPD haben einen Gesetzentwurf „zur Verlängerung der Geltungsdauer des Planungssicherstellungsgesetzes“ vorgelegt.
Aus hib – heute im bundestag Nr. 118 vom 27.01.2021 ergibt sich:
Der Entwurf (BT-Drs. 19/26174 – PDF, 473 KB) vom 20.05.2020 steht am 28.01.2021 erstmals auf der Tagesordnung des Bundestagsplenums.
Danach sollen die bislang bis Ende März 2021 dieses Jahres befristeten Regelungen des Planungssicherstellungsgesetzes bis Ende des Jahres 2022 verlängert werden.
Wie die beiden Fraktionen in der Vorlage ausführen, konnte mit dem Planungssicherstellungsgesetz „sichergestellt werden, dass Planungs- und Genehmigungsverfahren sowie besondere Entscheidungsverfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung auch unter den erschwerten Bedingungen während der Covid-19-Pandemie ordnungsgemäß durchgeführt werden können“. Mit dem Gesetz seien formwahrende Alternativen für Verfahrensschritte in Planungs- und Genehmigungsverfahren sowie in besonderen Entscheidungsverfahren zur Verfügung gestellt worden, bei denen sonst die Verfahrensberechtigten physisch anwesend sein und sich zum Teil in großer Zahl zusammenfinden müssten.
„Soweit es um die Bekanntmachung von Unterlagen und anderen Informationen geht, sollen diese über das Internet zugänglich gemacht werden“, heißt es in der Vorlage weiter. Als Ersatz für zwingend durchzuführende Erörterungstermine, mündliche Verhandlungen oder Antragskonferenzen sei das Instrument einer Online-Konsultation eingeführt worden. Auch eine Telefon- oder Videokonferenz könne durchgeführt werden. Entsprechende Erleichterungen gebe es für mündliche Verhandlungen und Antragskonferenzen.
Zugleich verweisen die Koalitionsfraktionen darauf, dass die Einschränkungen aufgrund der Covid-19-Pandemie „anders als ursprünglich angenommen“ auch nach dem 31.03.2021 fortwirken würden. Es bestehe deshalb die Notwendigkeit, die Geltungsdauer des Planungssicherstellungsgesetzes zu verlängern, „damit dessen Instrumente bei der Krisenbewältigung weiter zur Verfügung stehen“.