Im Bundesweiten Amtlichen Anwaltsverzeichnis (BRAV) ist seit Kurzem die Suche nach Pflichtverteidigern möglich.
Aus BRAK, Nachrichten aus Berlin Nr. 2/2021 vom 27.01.2021 ergibt sich:
Über das entsprechende Feld im Verzeichnis können sowohl die Justiz als auch das rechtsuchende Publikum gezielt nach Rechtsanwälten suchen, die bereit sind, Pflichtverteidigungen zu übernehmen.
In Deutschland zugelassene Rechtsanwälte, die einen entsprechenden Eintrag im Verzeichnis wünschen, können ihre Bereitschaft, Pflichtverteidigungen zu übernehmen, an ihre zuständige Rechtsanwaltskammer melden. Für die Pflege der im Verzeichnis enthaltenen Daten sind ausschließlich die Rechtsanwaltskammern zuständig; Änderungen können daher nur diese – nicht die BRAK – vornehmen.