Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat zum Entwurf für ein Gesetz zur weiteren Stärkung des Anlegerschutzes (AnlSchStG) Stellung genommen.
Aus dem Newsletter des Verbraucherzentrale Bundesverbandes vom 18.01.2021 ergibt sich:
Verbraucher verlieren immer wieder hohe Summen auf dem Grauen Kapitalmarkt. Als Reaktion auf die jüngste Pleite des Containeranbieters P&R will die Bundesregierung nun den Anlegerschutz verbessern. Der vzbv befürwortet in seiner Stellungnahme den vorliegenden Entwurf für AnlSchStG und schlägt weitere Maßnahmen zum präventiven Schutz von Verbrauchern vor.
Zu begrüßen sind insbesondere:
- Das Verbot von Blindpool-Konstruktionen.
- Die Ausweitung der Prüfungsmöglichkeiten der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht.
- Die Einführung verpflichtender Mittelverwendungskontrollen durch unabhängige Dritte bei Direktinvestments oder bei Mehrebenenmodellen.
Die wichtigsten zusätzlichen Maßnahmen sind:
- Ein Verbot des aktiven Vertriebs oder zumindest die Einführung einer materiellen Prospektprüfung durch die BaFin für Publikums-AIF und Vermögensanlagen.
- Die Abschaffung der Prospektausnahme für Schwarmfinanzierungen und eine Überarbeitung des Ausnahmetatbestands für Genossenschaften, bei der insbesondere die Rolle und Aufgaben der Prüfverbände kritisch evaluiert wird.
- Eine Umkehrung der Beweislast innerhalb von Beratungs- und Vermittlungsverträgen, verbunden mit einer Verlängerung der Verjährungsfristen bei Beratungs- und Prospektfehlern auf 20 Jahre sowie einer Erhöhung der Mindestversicherungssummen der Berufshaftpflicht bei Vermittlern.
Weitere Informationen
Stellungnahme des vzbv v. 13.01.2021 (PDF, 664 KB)