Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat darüber informiert, dass das Unternehmen Check24 nach nur fünf Monaten seine Kontovergleichswebseite vom Netz nimmt.
Aus dem Newsletter des Verbraucherzentrale Bundesverbandes vom 18.01.2021 ergibt sich:
Hintergrund sind Klagen des vzbv und der Verbraucherzentrale NRW. Nach deren Auffassung genügte die Seite nicht den gesetzlichen Anforderungen an eine solche Vergleichswebseite.
Der vzbv hatte im November 2020 im Nachgang zu einer Abmahnung Klage gegen Check24 eingereicht. Der vzbv hatte von Beginn an kritisiert, dass der Kontovergleich aus Verbrauchersicht unzureichend war und den gesetzlichen Anforderungen nicht entsprach. Das belegt eine aktuelle Auswertung der Marktbeobachtung des vzbv. Unter anderem war das Angebot nur schwer auffindbar. Es wurden von insgesamt 1.717 Kreditinstituten in Deutschland nur 567 aufgelistet. In der Regel wurde pro Anbieter nur ein Kontomodell vorgestellt, nicht aber das vollständige Angebot der Kreditinstitute. Zudem funktionierten die Suchfilter nicht korrekt. So wurden in vier von fünf überprüften Postleitzahlbereichen in Hamburg, Leipzig, München und Berlin Kontoangebote zentraler Sparkassen und Volksbanken nicht angezeigt. Zudem ist der Untersuchung zufolge die Seite zu nah an anderen kommerziellen Angeboten von Check24 angelehnt.
Eine Beauftragung von Check24 mit der Umsetzung einer Vergleichswebseite durch das Bundesfinanzministerium folgte einer EU-Richtlinie von 2018 und gemäß des Zahlungskontengesetzes. Die meisten EU-Mitgliedsstaaten haben die Richtlinie längst umgesetzt und auf öffentlich-rechtliche Träger gesetzt.
Der vzbv fordert eine zügige Neuvergabe an einen unabhängigen Träger.