Anlässlich der Planung einer Verhängung nächtlicher Ausgangssperren als nächste Stufe der Corona-Eindämmungsmaßnahmen bezweifelt der Deutsche Anwaltverein (DAV) die Rechtmäßigkeit derartiger Vorhaben.
Aus dem Statement des DAV vom 19.01.2021 ergibt sich:
Selbstverständlich ist der Staat angehalten, Maßnahmen zum Gesundheitsschutz zu treffen. Dabei darf er auch in Grundrechte eingreifen. Doch nicht jeder Eingriff ist verfassungsrechtlich gerechtfertigt. Ausgangssperren halten wir nicht für geeignet – vor allem nicht, solange ein Großteil der Menschen tagsüber ganz regulär zur Arbeit geht.
Eine solche Maßnahme wäre aber auch nicht verhältnismäßig: Der damit einhergehende Grundrechtseingriff ist extrem schwerwiegend, der vermeintliche Nutzen hingegen allenfalls überschaubar“, so Rechtsanwältin Lea Voigt, Vorsitzende des Ausschusses Gefahrenabwehrrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV). Der drohende Schaden für die Freiheitsrechte überwiege bei Weitem.
Deshalb fordert der DAV die Bundes- und Landesregierungen auf, von Ausgangssperren Abstand zu nehmen. In jedem Fall aber bedarf eine derartige Anordnung nach Ansicht des DAV einer parlamentarischen Kontrolle.