Telefónica (o2), die Deutsche Telekom und Vodafone wollen gemeinsam in Regionen mit schlechtem Mobilfunkempfang die Infrastruktur verbessern und beabsichtigen daher, wechselseitige Kooperationen zur Schließung von Lücken in ihren Mobilfunknetzen, den sog. Grauen Flecken, einzugehen.
Aus der Pressemitteilung des BKartA vom 19.01.2021 ergibt sich:
Bereits im letzten Jahr hatten sich lediglich Deutsche Telekom und Vodafone ohne Einbeziehung von Telefónica über eine gleichartige Kooperation geeinigt.
Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes: „Eine Kooperation von Deutscher Telekom und Vodafone ohne Beteiligung von Telefónica wäre aus unserer Sicht wettbewerblich problematisch. Daher haben wir auf die Erweiterung der Kooperation auf Telefónica gedrungen. Damit ist auch den Mobilfunkkunden in Deutschland am besten geholfen. Wenn sich alle Anbieter zur Schließung solcher Lücken wechselseitig Zugang zu den Netzen der anderen Anbieter verschaffen, lassen sich etwa Verbindungsabbrüche noch besser vermeiden. Außerdem verhindern wir die Benachteiligung einzelner Anbieter wie hier Telefónica im Wettbewerb.“
Die Vereinbarungen zielen darauf, dass sich die Unternehmen in vergleichsweise gering frequentierten Gebieten gegenseitig Zugang zu ihrem 4G-Netz gewähren, um kleinere Funklöcher in ansonsten durch die jeweiligen Betreiber bereits versorgten Gebieten gezielt zu schließen. In diesen Gebieten ist der eigene Netzausbau oftmals unwirtschaftlich. Die Kooperationen betreffen insgesamt mehrere tausend Mobilfunkstandorte in Deutschland.
Bei Anbahnung der Kooperation zwischen Deutscher Telekom und Vodafone im vergangenen Jahr hatte das Bundeskartellamt mit einem Verfahren interveniert, da wettbewerblich negative Auswirkungen befürchtet wurden. Bislang sind die Deutsche Telekom und Vodafone bei der Netzqualität führend. Ein rein bilaterales, exklusives Kooperationsvorhaben würde es den Partnern erlauben, ihren wettbewerblichen Vorsprung ohne eigenen, neuen Standortausbau auszubauen. Der dadurch entstehende Vorteil wäre für Telefónica insoweit praktisch uneinholbar, weil gerade Standorte betroffen sind, an denen ein zusätzlicher Ausbau in der Regel unwirtschaftlich ist. Mittel- und langfristig wären somit eine verminderte Wettbewerbsintensität und Nachteile für alle Verbraucher zu befürchten. Die Bundesnetzagentur wurde laufend über das Verfahren informiert.
Die nun angekündigten Kooperationen zwischen Deutscher Telekom und Telefónica bzw. Vodafone und Telefónica seien ein richtiger, erster Schritt. Insgesamt gesehen müsse gewährleistet sein, dass Kooperationen dieser Art die wettbewerblichen Möglichkeiten von Konkurrenten nicht übermäßig einschränken. Hierfür komme es auf die konkrete Ausgestaltung aller drei nun beabsichtigter Vorhaben an, die das Bundeskartellamt eng begleiten werde.
Die Kooperationsform mit einer wechselseitigen Zugangsgewährung sehe keine direkte Beteiligung von Unternehmen vor, die derzeit noch über kein eigenes, flächendeckendes Netz verfügen. Alle Beteiligten haben gegenüber dem Bundeskartellamt aber versichert, dass eine Mitnutzung der betroffenen Standorte im Wege des nationalen Roamings durch die Kooperation nicht ausgeschlossen wäre.
Das Bundeskartellamt wird bei der weiteren Ausgestaltung der Kooperationen sicherstellen, dass der Wettbewerb nicht gestört wird und letztendlich sämtliche Mobilfunkkunden in Deutschland von der volkswirtschaftlich sinnvollen, relativ kostengünstigen Verbesserung der Netze profitieren.