Dem Bundesgerichtshof liegen die Revisionen, die vier Angeklagte und der Generalbundesanwalt im NSU-Prozess führen, seit dem 19.01.2021 vor.
Aus der Pressemitteilung des BGH Nr. 11/2021 vom 19.01.2021 ergibt sich:
Mit Urteil vom 11.07.2018 hat das OLG München die Angeklagte Beate Z. des vielfachen Mordes, der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung und weiterer Delikte schuldig gesprochen, deswegen auf eine lebenslange Gesamtfreiheitsstrafe erkannt und die besondere Schwere der Schuld festgestellt. Die Angeklagten Ralf W., Holger G. und André E. hat es zu zeitigen Haftstrafen verurteilt, den Angeklagten Ralf W. wegen Beihilfe zum mehrfachen Mord, die Angeklagten Holger G. und André E. wegen Unterstützung einer terroristischen Vereinigung. Die vier Angeklagten haben gegen das Urteil Revision eingelegt, ebenso der Generalbundesanwalt hinsichtlich des Angeklagten André E. Soweit das Oberlandesgericht einen fünften Angeklagten verurteilt hat, ist die Entscheidung mittlerweile rechtskräftig.
Mit den Revisionen ist beim BGH der 3. Strafsenat befasst, der nach der Geschäftsverteilung bundesweit für alle Revisionen in Staatsschutzstrafsachen zuständig ist.
Die Senatsmitglieder werden sich nunmehr zunächst in das umfangreiche Verfahren einarbeiten und das Urteil des Oberlandesgerichts anhand der Rechtsmittelbegründungen sowie der von den Verfahrensbeteiligten hierzu abgegebenen Stellungnahmen einer eingehenden rechtlichen Prüfung unterziehen. Dies wird voraussichtlich einige Monate in Anspruch nehmen. Weitere Angaben zum Verfahrensfortgang, insbesondere zu einer Revisionshauptverhandlung, können zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht gemacht werden.