Handelsstreitigkeiten: EU erhält stärkere Befugnisse

20. Januar 2021 -

Das Europäische Parlament hat neue Vorschriften verabschiedet, die es der EU erlauben, Gegenmaßnahmen bei Blockaden von WTO-Schlichtungsverfahren zu ergreifen.

Aus der Pressemitteilung des EP vom 19.01.2021 ergibt sich:

Die Stärkung der sog. Durchsetzungsverordnung ermöglicht es der EU, ihre Handelsinteressen gegen illegal handelnde Partner zu schützen. Von nun an kann die EU Gegenmaßnahmen ergreifen, wenn es ihr gelungen ist, von einem WTO-Streitbeilegungsgremium oder in bilateralen und regionalen Abkommen eine positive Entscheidung zu erwirken, wenn die andere Partei nicht bei der Beilegung des Streits kooperiert.

Folgende Regelungen sind umfasst:

  • Die EU kann Gegenmaßnahmen gegen Länder ergreifen, die Handelsregeln verletzen, und gleichzeitig die Beilegung von Streitigkeiten blockieren.
  • Parlament schließt Dienstleistungen und bestimmte Rechte des geistigen Eigentums ein.
  • Kommission soll bis Ende 2021 oder notfalls früher ein Instrument zum Schutz vor Zwangsmaßnahmen vorschlagen.

Anwendungsbereich auf Dienstleistungen und Rechte an geistigem Eigentum erweitert

Dem Parlament ist es gelungen, den Anwendungsbereich der Verordnung von Streitigkeiten im Zusammenhang mit Waren auf solche über Dienstleistungen und bestimmte Rechte an geistigem Eigentum, einschließlich europäischer Marken, Geschmacksmuster und geografischer Angaben, auszuweiten. Die Abgeordneten betonen, dass diese einen großen und wachsenden Anteil am Welthandel ausmachen und durch internationale Handelsabkommen abgedeckt sind.

Das Parlament stellte auch sicher, dass die Kommission Verstöße, die sich negativ auf Arbeitnehmer oder die Umwelt auswirken, im Handelskontext mit der gleichen Aufmerksamkeit untersuchen wird wie Verstöße gegen den Marktzugang. Durchsetzungsmaßnahmen werden in diesem Bereich zur Anwendung kommen, sobald Handelsabkommen dies zulassen.

Instrument zum Schutz vor Zwangsmaßnahmen geplant

Das Parlament bestand auch auf der Einführung eines Instruments, um Drittländer von Zwangsmaßnahmen gegen die EU abzuhalten und ihnen zu begegnen. Die Kommission erklärte sich bereit, bis spätestens Ende 2021 eine Gesetz vorzuschlagen, und die Mitgliedsstaaten verpflichteten sich, dies anzugehen.

Hintergrundinformationen

Da das WTO-Berufungsgremium seine Funktion als letztinstanzlicher Streitschlichter aufgrund der Blockade bei der Stellenbesetzung nicht mehr erfüllen kann, hat die EU keine Möglichkeit mehr, Handelsregeln durchzusetzen, wenn die Fälle im WTO-Verfahren blockiert sind. Die neuen Regeln sind Teil der Bemühungen, der EU bessere Instrumente zur Förderung der Einhaltung und Durchsetzung von EU-Handelsabkommen in einem veränderten geopolitischen Kontext zu verschaffen.

Der Rat muss nun die überarbeitete Verordnung formell annehmen, die dann im EU-Amtsblatt veröffentlicht wird und 20 Tage später in Kraft tritt.