Studienplatzklage
Die umgangssprachlich als Studienplatzklage bezeichnete „Klage“ ist tatsächlich in den seltensten Fällen eine Klage, sondern ein Verfahren aus mehreren Schritten, welches meistens mit einem Eilantrag beim Verwaltungsgericht endet.
Innerhalb des Verfahrens macht der Studienplatzbewerber einen Anspruch auf Immatrikulation neben seiner Bewerbung bei hochschulstart.de (der Stiftung für Hochschulzulassung) außergerichtlich und gerichtlich geltend.
Dieses Verfahren macht aufgrund der entstehenden Kosten in Deutschland nur in den zulassungsbeschränkten, also den Numerus-Clausus-Fächern (NC-Fächern), wie Humanmedizin, Zahnmedizin, Tiermedizin, Pharmazie etc., Sinn.
Das Vorgehen besteht aus:
- Einem Antrag auf außerkapazitäre Zulassung zum gewünschten Studium bei der Universität. Diesen stellt man schriftlich mit Unterschrift bei der Universität. Inhaltlich beruft sich der Studienbewerber darauf, dass die Universität die vorhandenen Kapazitäten nicht erschöpfend an hochschulstart.de gemeldet hat. Aus diesen weiteren Kapazitäten leitet der Studienbewerber einen Anspruch auf Zuteilung des Studienplatzes her. Den Antrag stellt der Studienbewerber am besten gleichzeitig mit seiner Bewerbung bei der hochschulstart.de. (siehe das Muster unten)
- Darauf folgt von der Universität oft nichts, sodann sollte man nach 5-6 Wochen einen Eilantrag beim Verwaltungsgericht einreichen. (siehe Muster unten)
- Wenn die Universität einen Ablehnungsbescheid erlässt, ist entweder Widerspruch bei der Universität mit einem Eilantrag beim Verwaltungsgericht einzulegen, oder Klage mit Eilantrag beim Verwaltungsgericht einzureichen. In jedem Bundesland bestehen unterschiede; hier ist es besonders wichtig, die Rechtsbehelfsbelehrung unter dem Ablehnungsbescheid der Universität zu lesen. (Muster von Widerspruch und Klage finden Sie unten)
Bei den „Studienplatzklagen“ gilt meist, je mehr man einreicht, desto größer sind die Chancen. Meist gibt es pro Universität mehrere Hundert Studienplatzbewerber unter denen teilweise 3-10 Plätze verlost werden.
Die Kosten setzen sich aus den Anwaltskosten und den Gerichtskosten zusammen.
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Die meisten Rechtsschutzversicherungen übernehmen die Kosten für sogenannte „Studienplatzklagen“ nicht mehr; bei Altverträgen, also Rechtsschutzverträge, die vor vielen Jahren abgeschlossen wurden, gibt es viele Ausnahmen.
Muster-Texte zur Studienplatzklage
1. Antrag auf außerkapazitäre Zulassung
- Antrag gleichzeitig mit der Bewerbung bei hochschulstart.de stellen
- wenn die Universität einen Ablehnungsbescheid erlässt und in der Rechtsmittelbelehrung steht, das Widerspruch einzulegen ist; den Widerspruch gleichzeitig mit „3. Antrag an das Verwaltungsgericht“ einreichen
3. Antrag an das Verwaltungsgericht
- wenn die Universität auf den Antrag auf außerkapazitäre Zulassung nicht innerhalb von maximal 6 Wochen reagiert
- oder wenn die Universität einen Ablehnungsbescheid erlässt und in der Rechtsmittelbelehrung steht, das Widerspruch einzulegen ist; den Antrag an das Verwaltungsgericht gleichzeitig mit „2. Widerspruch“ einreichen
4. Klage und Antrag an das Verwaltungsgericht
- wenn die Universität auf den Antrag auf außerkapazitäre Zulassung einen Ablehnungsbescheid erlässt und in der Rechtsmittelbelehrung steht, das Klage einzureichen ist