Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat zum Vorschlag der EU-Kommission für eine Verordnung über europäische Daten-Governance Stellung genommen und verlangt, den Umgang mit Daten verbraucherfreundlich zu gestalten.
Aus dem Newsletter des Verbraucherzentrale Bundesverbandes vom 15.01.2021 ergibt sich:
Mit dem Data Governance Act möchte die Europäische Kommission die Verarbeitung von Daten unter Beachtung der europäischen Grundwerte erleichtern. Grundsätzlich begrüßt es der vzbv, dass nicht-personenbezogene Daten besser verfügbar gemacht werden sollen. Auch aus wettbewerblichen Aspekten sei dies wünschenswert. Positiv hervorzuheben sei insbesondere, dass die EU-Kommission mit einem Regelungsrahmen Vertrauen in Datenintermediäre schaffen möchte – obgleich nach Ansicht des vzbv weitere Maßnahmen erforderlich sind, um die Rechte der Verbraucherinnen und Verbraucher dabei zu wahren.
Auch an anderen Punkten bedarf es aus Sicht des vzbv Anpassungen. Problematisch sei beispielsweise, dass der Vorschlag zum Teil nicht deutlich genug zwischen personenbezogenen und nicht-personenbezogenen Daten unterscheide. In keinem Fall dürfe der grundrechtliche Schutz personenbezogener Daten durch den Data Governance Act unterminiert werden. Ferner müsse bei jedem Regelungsvorschlag geprüft werden, wie das Zusammenspiel bzw. die Abgrenzung zur Datenschutz-Grundverordnung sichergestellt werden könne und welchen Mehrwert die Regelungen für Verbraucher und Wirtschaft bieten. Sollte dieser Mehrwert nicht ersichtlich sein, sollte auf die Regelungen verzichtet werden, um eine weitere Komplexitätssteigerung zu verhindern.
Weitere Informationen
Stellungnahme des vzbv v. 12.01.2021 (PDF, 242 KB)