BRAK-Stellungnahme 86/20 zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur mobilen Arbeit

14. Januar 2021 -

Die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) hat zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur mobilen Arbeit (Mobile Arbeit-Gesetz – MAG) Stellung genommen und hält den Gesetzentwurf für unzureichend.

Aus BRAK, Nachrichten aus Berlin Nr. 1/2021 vom 13.01.2021 ergibt sich:

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales legte Ende November 2020 einen Referentenentwurf vor, um einen rechtlichen Rahmen für Arbeiten im Homeoffice zu schaffen. Als Reaktion auf einen zuvor kursierenden inoffiziellen Entwurf und auf eine schriftliche Anhörung des Sozialausschusses des Schleswig-Holsteinischen Landtags zum Thema Homeoffice hat die BRAK angemahnt, dass für die zahlreichen offenen Fragen – etwa Haftung für Arbeitsmittel, Arbeitszeiterfassung, Unfallversicherungs- und Arbeitsschutz, steuerliche Berücksichtigung – Klarheit geschaffen werden muss.

Den Entwurf des Mobile-Arbeit-Gesetzes sieht die BRAK kritisch. Zwar sei das Ziel, einen Rechtsrahmen für Arbeiten im Homeoffice zu schaffen, zu begrüßen. Der Entwurf löse jedoch keines der von ihr aufgezeigten praktischen Probleme, sondern beschränke sich im Wesentlichen auf die Regelung eines Verfahrens zur Vereinbarung oder einseitigen Durchsetzung eines vom bisherigen Erfüllungsort abweichenden Arbeitsorts. Darüber hinausgehende und für die Durchführung des Arbeitsverhältnisses wesentliche Fragen lasse der Entwurf hingegen offen und bleibe an zentralen Stellen unklar. Zudem beschreibe die vorgesehene Regelung zum Arbeitsschutz lediglich den Status Quo. Daher sei zu fragen, ob ein solches Gesetz wirklich notwendig sei.

Weitere Informationen
Stellungnahme der BRAK Nr. 86/2020 v. 22.12.2020 (PDF, 240 KB)
Stellungnahme der BRAK Nr. 74/2020 v. 25.11.2020 (PDF, 161 KB)