Das Kabinett hat den Entwurf des Gesetzes über die Entschädigung der Soldatinnen und Soldaten und zur Neuordnung des Soldatenversorgungsrechts beschlossen, das sogenannte Soldatenentschädigungsgesetz.
Aus dem Newsletter Bundesregierung aktuell vom 08.01.2021 ergibt sich:
Bisher wurden die Leistungen im Bundesversorgungsgesetz geregelt. Es gab zahlreiche Regelungen zur Weiterentwicklung und Verbesserung der Einsatzversorgung. Die Bundeswehr sieht eine besondere Verantwortung für diesen Bereich und will die Beschädigtenversorgung der Soldatinnen und Soldaten eigenständig regeln.
Was ist das Ziel dieses Gesetzes?
Zunächst ist es notwendig, die Ansprüche auf Entschädigung systematisch neu zu ordnen. Dadurch sollen die Anspruchsregelungen transparenter werden. Das Gesetz trägt auch zur Entbürokratisierung bei. Es hilft, das Antragsverfahren niedrigschwellig zu gestalten, sodass die Anspruchsteller einfacher zu ihren Leistungen kommen.
Das Verfahren der Beantragung und Bearbeitung soll beschleunigt werden, nicht zuletzt durch einen digitalen Workflow, eine elektronische Akte und Schnittstellen zu anderen Leistungsträgern.
Welche Leistungen für beschädigte Soldatinnen und Soldaten werden verbessert?
Die Geldleistungen werden neu strukturiert, indem ein bedarfsgerechter und passgenauer Leistungskatalog erstellt wird. Dabei werden die Entschädigungsleistungen für die Soldatinnen und Soldaten und ihre Hinterbliebenen deutlich angehoben.
Die medizinische Versorgung und die berufliche Rehabilitation werden verbessert. Außerdem gibt es umfangreiche Leistungen wegen der gesundheitlichen und wirtschaftlichen Schädigungsfolgen.