Bundeskanzlerin Merkel und die Regierungschefs der Länder haben sich darauf verständigt, die geltenden Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie zu verlängern und teilweise auch zu verschärfen.
Aus der Pressemitteilung der BReg vom 05.01.2021 ergibt sich:
Nach den Beratungen betonte die Bundeskanzlerin, dass es Ziel bleibe, die 7-Tage-Inzidenz auf unter 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner zu senken. So sollen die Gesundheitsämter wieder in die Lage versetzt werden, die Infektionsketten nachzuvollziehen.
Auf Grund der zurückliegenden Feiertage werde es erst ab dem 17.01.2021 eine klare Datenlage über die wirkliche Inzidenz in Deutschland geben, erklärte Merkel. Darauf habe der Präsidenten des Robert-Koch Instituts bei einer Expertenanhörung hingewiesen. Schon jetzt seien die Zahlen sehr hoch und mit der Mutation des Virus, die man nun aus Großbritannien kenne, entstehe noch einmal eine neue, besondere Lage.
Einschneidenden Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie
Einige Krankenhäuser seien aufgrund des Infektionsgeschehens „sehr stark in Grenzsituationen geraten“, so Merkel. Um eine Überlastung des Gesundheitssystem zu verhindern, habe man deshalb weitreichende Beschlüsse gefasst. Die geltenden Regelungen würden bis zum 31.01.2021 verlängert und zum Teil verschärft.
„Wir fordern alle Bürgerinnen und Bürger auf, die Kontakte auf das absolut notwendige Minimum zu beschränken. Und wir werden private Zusammenkünfte nur im Kreis der Angehörigen des eigenen Hausstandes und mit maximal einer weiteren nicht im Haushalt lebenden Person gestatten“, betonte die Kanzlerin nach den Beratungen. Man sehe sich zu dieser Maßnahme genötigt, auch wenn man wisse, dass sie hart sei.
Darüber hinaus haben sich Bund und Länder zu einer weiteren möglichen Maßnahme in Landkreisen mit einer Inzidenz von mehr als 200 entschieden – nämlich zur Einschränkung des Bewegungsradius auf 15 Kilometer um den Wohnort herum, sofern kein triftiger Grund vorliege. „Insbesondere haben wir hier im Blick, dass tagestouristische Ausflüge keinen triftigen Grund darstellen , betonte Merkel.
Impfen eröffnet Perspektive für eine Normalisierung
Mit den nunmehr verfügbaren Impfstoffen gebe es eine Perspektive für eine Normalisierung des Alltags und eine Rückkehr zu einem Leben ohne pandemiebedingte Einschränkungen, erklärte die Bundeskanzlerin. Bund und Länder hätten noch einmal ausdrücklich die gemeinsame Impfstoffbestellung der EU begrüßt. Das Ziel, den Impfstoff gemeinsam für alle Mitgliedsstaaten zu sichern, sei „ein richtiges und wichtiges Ziel“, so Merkel.
Angesichts des freien Binnenmarkts und des Schengen-Raums liege es im deutschen Interesse, dass auch in den Nachbarstaaten möglichst viele Menschen geimpft würden: „Deshalb wollen wir keine nationalen Alleingänge, sondern glauben, dass der wirkungsvollste Gesundheitsschutz für uns durch ein gemeinsames europäisches Vorgehen erreicht werden kann“, betonte die Kanzlerin. Insgesamt habe die Europäische Union deutlich mehr Impfstoff bestellt, als notwendig sei, um alle Bürger zu impfen.
Harte, aber notwendige Maßnahmen
„Die Maßnahmen, die wir am 05.01.2021 beschlossen haben, sind einschneidend“, stellte Merkel klar. Sie seien nicht nur die Fortsetzung dessen, was vor Weihnachten beschlossen wurde, sondern „sie sind angesichts der Lage härter, gerade was Kontaktbeschränkungen anbelangt, und zum Teil auch, was Bewegungsmöglichkeiten in Hotspots anbelangt und was die Schulen und Kitas anbelangt“, so die Kanzlerin.
„Die Wintermonate sind die Monate, in denen die Pandemie am stärksten wüten kann“, erklärte Merkel. Nicht zuletzt angesichts der Kombination mit dem mutierten Virus, das auch in Deutschland schon angekommen sei, „sind diese Maßnahmen absolut notwendig“. Es gehe unverändert darum, die Infektionsketten wieder nachvollziehen zu können – „ansonsten können wir immer wieder nur nach einer kurzen Lockerung in einen Lockdown zurückgehen“, erklärte Merkel. Um das zu verhindern, sei jetzt der Versuch wichtig, „wirklich noch einmal deutlich herunterzukommen“ bekräftigte Merkel.
Bund und Länder werden am 25.01.2021 über das weitere Vorgehen beraten.
Maßnahmen verlängert und teilweise verschärft
Folgendes haben Bund und Länder im einzelnen beschlossen:
- Die bestehenden Beschlüsse bleiben weiterhin gültig. Die Länder werden alle bis zum 10.01.2021 befristeten Maßnahmen, die auf gemeinsamen Beschlüssen beruhen, bis zum 31.01.2021 verlängern.
- Die bisherigen Beschlüsse für private Zusammenkünfte werden erweitert: Sie werden nur im Kreis der Angehörigen des eigenen Hausstandes und mit maximal einer weiteren nicht im Haushalt lebenden Person gestattet.
- Betriebskantinen werden geschlossen wo immer die Arbeitsabläufe es zulassen. Zulässig bleibt die Abgabe von mitnahmefähigen Speisen und Getränken. Ein Verzehr vor Ort ist untersagt.
- Arbeitgeber werden dringend gebeten, großzügige Homeoffice-Möglichkeiten zu schaffen, um bundesweit den Grundsatz „Wir bleiben zuhause“ umsetzen zu können.
- In Landkreisen mit einer 7-Tages-Inzidenz von über 200 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern werden die Länder weitere lokale Maßnahmen nach dem Infektionsschutzgesetz ergreifen, insbesondere zur Einschränkung des Bewegungsradius auf 15 km um den Wohnort, sofern kein triftiger Grund vorliegt. Tagestouristische Ausflüge stellen explizit keinen triftigen Grund dar.
- Für Alten- und Pflegeheime sind besondere Schutzmaßnahmen zu treffen. Mindestens bis die Impfungen mit beiden Impfdosen in den Einrichtungen abgeschlossen sind, kommt den Schnelltests beim Betreten der Einrichtungen eine besondere Bedeutung zu. Vielfach fehlen in den Einrichtungen die personellen Kapazitäten, solche Schnelltests vor Ort durchzuführen. Deshalb werden Bund und Länder eine gemeinsame Initiative starten, um vorübergehend Freiwillige zur Durchführung von umfangreichen Schnelltests in die Einrichtungen zu bringen. Die Bundesagentur für Arbeit wird die Vermittlung unterstützen. Diese Initiative soll auch Einrichtungen der Eingliederungshilfe unterstützen.
- Das Robert-Koch-Institut prüft sorgfältig die Berichte über neue Mutationen mit veränderten Eigenschaften des Virus, etwa in Hinblick auf eine erhöhte Ansteckungsgefahr oder Schwere des Verlaufs in verschiedenen Altersgruppen. Gemeinsames Ziel von Bund und Ländern ist es, den Eintrag von Mutationen mit möglichen pandemieverschärfenden Eigenschaften aus dem Ausland möglichst stark einzudämmen. Bei nicht vermeidbaren Einreisen aus Gebieten, in denen solche mutierten Virusvarianten vorkommen, wird die Bundespolizei die Einhaltung der besonderen Einreisebestimmungen verstärkt kontrollieren.
- In den bisherigen Beschlüssen der Bundeskanzlerin und der Regierungschefs der Länder wurde von einem Impfbeginn in 2021 ausgegangen. Nunmehr war es aufgrund einer frühen Zulassung des Impfstoffes von BioNTech/Pfizer und Bereitstellung der Infrastruktur durch die Länder möglich, bereits am 27.12.2020 in allen Ländern mit dem Impfen zu beginnen. 1,3 Millionen Dosen des Impfstoffes wurden bis Jahresende an die Länder ausgeliefert, knapp 2,7 Mio. weitere Dosen folgen bis zum 01.02.2021. Der Bund wird den Ländern auf Grundlage der Herstellermeldungen verlässliche Lieferzeiten übermitteln, um ein abgesichertes Einladungsmanagement vor Ort zu ermöglichen. Bis spätestens Mitte Februar 2021 wird allen Bewohnern von stationären Pflegeeinrichtungen ein Impfangebot gemacht werden können.
- Der Betrieb von Kinderbetreuungseinrichtungen und Schulen hat höchste Bedeutung für die Bildung der Kinder und für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf der Eltern. Geschlossene Schulen und Kinderbetreuungseinrichtungen, ausgesetzte Präsenzpflicht bzw. Distanzunterricht in Schulen über einen längeren Zeitraum bleiben nicht ohne negative Folgen für die Bildungsbiographien und die soziale Teilhabe der Kinder und Jugendlichen. Dennoch müssen die von den Ländern ergriffenen Maßnahmen auch in diesem Bereich entsprechend des Beschlusses vom 13.12.2020 bis Ende Januar 2021 verlängert werden.
- Der Bund wird gesetzlich regeln, dass das Kinderkrankengeld im Jahr 2021 für zehn zusätzliche Tage pro Elternteil (20 zusätzliche Tage für Alleinerziehende) gewährt wird. Der Anspruch soll auch für die Fälle gelten, in denen eine Betreuung des Kindes zu Hause erforderlich wird, weil die Schule oder der Kindergarten bzw. die Klasse oder Gruppe pandemiebedingt geschlossen ist oder die Präsenzpflicht im Unterricht ausgesetzt wurde.
- Die Beschränkungsmaßnahmen wurden in allen Bereichen durch umfangreiche finanzielle Hilfsprogramme des Bundes und der Länder begleitet. Nunmehr kommt insbesondere der Überbrückungshilfe III des Bundes besondere Bedeutung zu. Es sollen Abschlagszahlungen möglich gemacht werden. Erste reguläre Auszahlungen im Rahmen der bis Ende Juni 2021 laufenden Überbrückungshilfe III werden im ersten Quartal 2021 erfolgen.
- Für Einreisen aus Risikogebieten nach Deutschland soll zukünftig grundsätzlich neben der bestehenden zehntägigen Quarantänepflicht, die frühestens nach fünf Tagen durch ein negatives Testergebnis verkürzt werden kann, zusätzlich eine Testpflicht bei Einreise eingeführt werden (Zwei-Test-Strategie). Die Musterquarantäneverordnung wird entsprechend angepasst und von den Ländern in ihren entsprechenden Verordnungen zum 11.01.2021 umgesetzt. Der Bund wird gesonderte Regeln insbesondere zur Testpflicht vor Einreise für besondere Risikogebiete erlassen, von denen aufgrund von der Verbreitung von Mutationen des Virus oder besonders hoher Inzidenzen ein besonderes Eintragsrisiko besteht.
- Die Bundeskanzlerin und die Regierungschefs der Länder werden im Lichte der weiteren Infektionsentwicklung am 25.01.2021 erneut beraten und über die Maßnahmen ab 01.02.2021 beschließen.