Die Bundesregierung hat am 06.01.2021 die Fortschreibung ihres Abfallvermeidungsprogramms beschlossen.
Aus der Pressemitteilung des BMU Nr. 2/2021 vom 06.01.2021 ergibt sich:
Das Programm bündelt die gesellschaftlichen Anstrengungen und Ziele der Umweltpolitik zur Abfallvermeidung in Deutschland. Mit der Fortbeschreibung aktualisiert die Bundesregierung ihr Programm und legt einen stärkeren Fokus auf Beteiligung der Öffentlichkeit. Denn möglichst viele Bürger sowie Unternehmen und Organisationen in Deutschland sollen in ihrem Alltag aktiv Abfälle vermeiden. Begleitend zur Fortschreibung des Abfallvermeidungsprogramms sind verschiedene Dialogformate vorgesehen, die Anfang 2021 starten.
Auch wenn in Deutschland der überwiegende Anteil recycelt und der Rest dem Stand der Technik entsprechend behandelt wird, sollen Abfälle möglichst vermieden werden. In den letzten Jahren wurde einiges erreicht, wie das Abfallvermeidungsprogramm zeigt, aber bleibt viel zu tun. Und an zahlreichen Stellen braucht die Bundesregierung die Unterstützung von Ländern, Kommunen sowie Bürgern. Daher bündelt das Abfallvermeidungsprogramm aktuelle Erkenntnisse und entwickelt neue Handlungsoptionen für die jeweiligen Akteure. Dabei greift das Abfallvermeidungsprogramm aktuelle Trends auf: Supermärkte verkaufen Produkte zunehmend ohne Verpackung. Für Plastiktüten an der Kasse muss extra gezahlt werden, sofern sie nicht schon ganz verschwunden sind. Baumärkte folgen dem Prinzip „Nutzen, statt besitzen“ und verleihen Maschinen an ihre Kunden. Viele dieser Lösungen überträgt das Abfallvermeidungsprogramm in Empfehlungen für konkretes Handeln von Bund, Ländern, Kommunen sowie Unternehmen und Verbrauchern.
Begleitende Dialogformate vertiefen die Diskussionen zu Themen wie Textilien, Einwegartikeln, Abfallvermeidung im Eventmanagement oder Bildungsmaßnahmen zur Abfallvermeidung und zu Interkultureller Kommunikation. Fachdialoge bringen Vertreter aus Wissenschaft, Wirtschaft und Zivilgesellschaft zusammen. Bürger können sich im Rahmen der Veranstaltungen der Europäischen Woche der Abfallvermeidung einbringen.
Gemäß Kreislaufwirtschaftsgesetz ist das deutsche Abfallvermeidungsprogramm alle sechs Jahre auszuwerten und bei Bedarf fortzuschreiben. Die Länder waren an der Entwicklung der Fortschreibung des Abfallvermeidungsprogramms des Bundes beteiligt.