Bis zum 06.11.2020 sind 79 Anträge in der ersten Säule des Maßnahmenpakets zur Finanzierung von Start-ups und Mittelständlern gestellt worden, das Gesamtvolumen lag bei 1,17 Milliarden Euro.
Aus hib – heute im bundestag Nr. 1 vom 04.01.2021 ergibt sich:
Das geht aus einer Antwort der Bundesregierung (BT-Drs. 19/24443 – PDF, 233 KB) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (BT-Drs. 19/23970 – PDF, 200 KB) hervor. Bisher seien 31 Anträge mit einem Volumen von 756,4 Mio. Euro genehmigt worden, was die Finanzierungsrunden von 351 Start-ups sichern soll. Bei der Mittelvergabe gebe es ausreichend Prüf- und Reportingregeln, zudem werde das Geld nur in Tranchen ausgezahlt, sodass eine missbräuchliche Mittelverwendung erschwert werde.
In einer weiteren Kleinen Anfrage (BT-Drs. 19/24114 – PDF, 195 KB) beschäftigt sich die AfD-Fraktion mit der zweiten Säule der Corona-Start-up-Hilfen. In der Antwort der Bundesregierung (BT-Drs. 19/24442 – PDF, 223 KB) dazu heißt es, dass die Umsetzung der Säule 2 im Verantwortungsbereich der Länder und deren Förderinstituten liege und der Bund keine weitere Unterstützung leiste. Erkenntnisse über eine ineffiziente Mittelvergabe durch die Länder gebe es nicht.