Bisher sind 85.343 Anträge für die Überbrückungshilfe II („Novemberhilfe“) gestellt worden.
Aus hib – heute im bundestag Nr. 1 vom 04.01.2021 ergibt sich:
Das geht aus einer Antwort der Bundesregierung (BT-Drs. 19/25077 – PDF, 235 KB) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (BT-Drs. 19/24628 – PDF, 209 KB) hervor. Die Hilfsgelder sollen Umsatzeinbrüche durch die umfangreichen Schließungen abfedern. Wie viele Unternehmen, Arbeitnehmer und sonstige Einrichtungen vom zweiten Lockdown betroffen sind, sei nicht bekannt. Aber alleine im Gastgewerbe gebe es rund 248.000 Unternehmen mit 1,8 Mio. Beschäftigten, schreibt die Bundesregierung. Als weiteres Instrument werde die Überbrückungshilfe III angeboten, die Unternehmen mit Umsatzeinbußen in Höhe von mindestens 40% fördern. Für beide Überbrückungshilfen seien im Haushalt 2021 Ausgaben von bis zu 39,5 Mrd. Euro geplant. Die Dezemberhilfe sei in dieser Summe noch nicht berücksichtigt worden.
Für die KfW-Schnellkredite seien 17.872 Anträge eingegangen, von denen den Angaben zufolge bisher 17.342 Anträge genehmigt wurden. Das genehmigte Gesamtvolumen betrage rund 5,3 Mrd. Euro. Zur Entwicklung der Gesamtwirtschaft während des Lockdowns verweist die Bundesregierung auf die Monatsberichte des Bundesministeriums für Finanzen und des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie. Derzeit gebe es aber keine Daten für den Monat November 2020.