Das Bundeskartellamt hat im Jahr 2020 Bußgelder in Höhe von rund 358 Millionen Euro wegen verbotener Kartellabsprachen verhängt, rund 1.200 Zusammenschlüsse von Unternehmen geprüft, über 120 Nachprüfungsanträge in Vergabesachen erhalten und bedeutende Missbrauchsverfahren geführt.
Aus der Pressemitteilung des BKartA vom 29.12.2020 ergibt sich:
Es hat zudem eine Vielzahl von Anfragen für Kooperationen bearbeitet, die Unternehmen angesichts der Corona-Krise kurzfristig gestellt hatten. Im Rahmen seiner Kompetenzen im Verbraucherschutz hat das Bundeskartellamt verbraucherunfreundliche Praktiken in den Bereichen Smart-TVs und Nutzerbewertungen im Internet offengelegt.
Kartellverfolgung
2020 hat das Bundeskartellamt rund 358 Mio. Euro Bußgeld gegen insgesamt 19 Unternehmen und 24 natürliche Personen verhängt. Betroffen waren Branchen wie u.a. Pflanzenschutzmittel, Kfz-Schilder und Aluminium-Schmieden. 13 Unternehmen haben dem Bundeskartellamt über die Bonusregelung („Kronzeugenprogramm“) Informationen über Verstöße in ihrer Branche mitgeteilt, daneben gab es weitere Hinweise aus anderen Quellen.
Fusionskontrolle
Das Bundeskartellamt hat rund 1.200 angemeldete Vorhaben geprüft. Davon wurden sieben Zusammenschlüsse in der sogenannten zweiten Phase vertieft geprüft: In zwei Fällen (XXXLutz / Tessner, u.a. Roller; Kaufland / Real) wurde die Freigabe nur unter Auflagen erteilt. Drei Fälle wurde nach vertiefter Prüfung ohne Auflagen freigegeben (Allianz / ControlExpert; Malteser Krankenhaus / Diakonissen Flensburg; Belron, Carglass / A.T.U.). In zwei Fällen läuft das Hauptprüfverfahren derzeit noch.
Die Veräußerung der Standorte des Lebensmitteleinzelhändlers Real beschäftigt das Bundeskartellamt bisher in drei verschiedenen Verfahren. Entschieden ist bislang, dass das mittelständische Handelsunternehmen Globus bis zu 24 Standorte übernehmen und Kaufland nur unter Bedingungen bis zu 92 Standorte erwerben darf. Die Übernahmepläne von Edeka werden noch geprüft.
Digitalwirtschaft
Die Digitalwirtschaft war in 2020 wieder ein Schwerpunkt der Arbeit des Amtes. Bereits 2019 hatte das Bundeskartellamt in seinem damaligen Missbrauchsverfahren Facebook weitreichende Beschränkungen bei der Verarbeitung von Nutzerdaten auferlegt. Dieser Fall befindet sich derzeit noch in der gerichtlichen Klärung.
Im Bereich der digitalen Wirtschaft ist neben den Verfahren sowie informellen Konsultationen etwa zu Kooperations- und Plattformvorhaben auch die Grundsatzarbeit von zentraler Bedeutung. Das Bundeskartellamt bringt seine Expertise in die nationale und internationale Diskussion dringender wettbewerbspolitischer Fragen im Bereich der digitalen Wirtschaft ein. Im Fokus stand in diesem Jahr besonders die 10. Novelle des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Diese soll insbesondere die Missbrauchsaufsicht über digitale Großkonzerne weiter stärken. Mit der 10. GWB-Novelle soll das Bundeskartellamt in die Lage versetzt werden, Unternehmen mit überragender marktübergreifender Bedeutung für den Wettbewerb im Kontext der digitalen Wirtschaft bestimmte Verhaltensweisen zu verbieten.
Verbraucherschutz
Im Rahmen seiner Kompetenzen im Verbraucherschutz hat das Bundeskartellamt im Juli 2020 seinen Abschlussbericht der Sektoruntersuchung Smart-TVs und im Oktober 2020 die Ergebnisse seiner Untersuchung zu Nutzerbewertungen im Internet veröffentlicht. Im November 2020 wurde eine neue verbraucherrechtliche Sektoruntersuchung zu Messenger-Diensten eingeleitet. Im vergangenen Jahr hatte das Bundeskartellamt bereits eine Untersuchung zu Vergleichsportalen im Internet abgeschlossen.
Vergabekammern und Wettbewerbsregister
Im Jahr 2020 wurden bei den Vergabekammern des Bundes über 120 Anträge auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens gestellt. Die Fälle betrafen überwiegend die Vergabe von Liefer- und Dienstleistungen, gefolgt von Bauaufträgen. Schwerpunkte in diesem Jahr bildeten Aufträge aus den Bereichen IT-Hard- und Software, Arbeitsmarktdienstleistungen sowie Verteidigung und Sicherheit.
Den Aufbau des Wettbewerbsregisters des Bundes, das einen Beitrag zur Bekämpfung von Wirtschaftskriminalität und Kartellverstößen leisten soll, treibt das Bundeskartellamt mit Hochdruck voran. Mit einer einzigen elektronischen Abfrage können öffentliche Auftraggeber künftig nachprüfen, ob es bei einem Unternehmen zu relevanten Rechtsverstößen gekommen ist. Vorgesehen ist eine gestaffelte Inbetriebnahme. Der Startschuss wird im kommenden Frühjahr 2021 mit dem Beginn der Registrierung der mitteilenden Behörden und der Auftraggeber beim Web-Portal gegeben.