Das niedersächsische Landeskabinett hat die Neufassung der sogenannten Mietpreisbremse beschlossen, die Anfang Januar 2021 in Kraft treten wird.
Aus der Pressemitteilung des Nds. Ministeriums für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz Nr. 158/2020 vom 29.12.2020 ergibt sich:
Die Neufassung der Verordnung war nötig geworden, weil durch Einzelfallentscheidungen von Gerichten Unsicherheiten über die Gültigkeit der bereits 2016 eingeführten Mietpreisbremse entstanden waren. Darum hatte die Landesregierung zu Beginn des Jahres 2020 bei der NBank ein Gutachten in Auftrag gegeben. Dieses Gutachten hat die Lage auf den Wohnungsmärkten analysiert und Vorschläge gemacht, in welchen Kommunen die Mietpreisbremse gelten soll. Auf der Basis des Gutachtens wurde ein Entwurf für eine neue Mieterschutzverordnung erarbeitet. Im anschließenden Anhörungsverfahren konnten die Kommunen Stellung zu diesem nehmen. Vier Kommunen (Gifhorn, Buchholz, Buxtehude und Wolfsburg) haben zusätzliche Daten vorgelegt. Die Überprüfung hat dazu geführt, dass in den Städten Buchholz in der Nordheide, Buxtehude und Wolfsburg entgegen der ersten Betrachtung und in Übereinstimmung mit den Wünschen der Kommunen die Mietpreisbremse beibehalten wird. Umgekehrt im Falle der Stadt Gifhorn: Anders als ursprünglich geplant, ist Gifhorn in der neuen Verordnung nicht aufgeführt.
Nach dem Beschluss der Landesregierung gilt die Mieterschutzverordnung mit Mietpreisbremse weiterhin auch in Hannover, Braunschweig, Oldenburg, Osnabrück, Göttingen, Lüneburg, Langenhagen und auf den Ostfriesischen Inseln. Neu hinzugekommen ist Laatzen. Nicht mehr dabei sind Leer und Vechta. Dort hat es in den letzten Jahren erheblichen Neubau gegeben, so dass nicht nur die Mietentwicklung unterdurchschnittlich ist, sondern auch der künftige Bedarf voraussichtlich gedeckt werden kann.