Die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) hat sich angesichts der fortdauernden Corona-Pandemie und des aktuellen Lockdowns veranlasst gesehen, ihre Forderungen zur Sicherung des Rechtsstaats zu verfeinern und zu erweitern.
Aus BRAK, Nachrichten aus Berlin Nr. 24/2020 vom 21.12.2020 ergibt sich:
In ihrem Ende September 2020 vorgelegten Positionspapier hatte die BRAK in sieben Thesen u.a. die Sicherung elementarer Verfahrensgrundsätze, die Verbesserung der technischen Ausstattung von Gerichten und Behörden, die Optimierung der Kommunikation zwischen Gerichten, Behörden, Anwaltschaft und Beteiligten und die kritische Nachjustierung der getroffenen Krisengesetzgebung gefordert. Neben der Umsetzung dieser Punkte fordert die BRAK nunmehr in ihrem neuen Positionspapier „Rechtsstaat 2.1 – krisensicher durch die Epidemie und in die Zukunft“ die Optimierung der Gesetzgebung und der Gesetze – weg von einer notfallartigen Ad-hoc-Gesetzgebung –, die Beachtung der Gewaltenteilung und der Verfahrensregeln bei der Rechtsetzung sowie Digitalisierung, die eine der Voraussetzungen für die Realisierung der übrigen Forderungen bildet.
Die Absicherung unseres Rechtsstaats für die Zeit während und nach der Krise erfordert aus Sicht der BRAK noch zahlreiche durchdachte Maßnahmen. Die BRAK wird sich diesbezüglich auch weiterhin in einer Expertengruppe unter Beteiligung der Akteure des Rechtsstaates engagieren und weitere Maßnahmenkataloge erarbeiten. Die Gesetzgebung in Krisenzeiten und danach müsse ebenso im Blick bleiben wie die verfassungskonforme Ausgestaltung der Gesetze unter Beachtung der konkreten Auswirkungen auf den Justizbetrieb. Nur so könne der Rechtsstaat sicher durch die Krise und in die Zukunft geleitet werden.
Weitere Informationen
Stellungnahme der BRAK Nr. 84/2020 v. 17.12.2020 (= Positionspapier „Rechtsstaat 2.1 – krisensicher durch die Epidemie und in die Zukunft“) (PDF, 215 KB)
Positionspapier „Rechtsstaat 2.0 – stark & zukunftssicher“ v. 24.09.2020 (PDF, 135 KB)