Bundesrat unterstützt Regierungspläne für mehr bezahlbaren Wohnraum

21. Dezember 2020 -

Der Bundesrat begrüßt die Pläne der Bundesregierung zur Mobilisierung von Bauland.

Aus der Pressemitteilung des BR vom 18.12.2020 ergibt sich:

In seiner Stellungnahme vom 18.12.2020 drängt er auf einen raschen Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens: Städte und Gemeinden bräuchten rasch effektivere Möglichkeiten, für bezahlbaren Wohnraum zu sorgen.

Aus Sicht des Bundesrates ist eine grundlegende Reform des Bauplanungsrechts wichtig. Benötigt würden jedoch nicht nur Flächen für Wohnraum, sondern auch für Gewerbe- und Industriebetriebe: In der gemischten, europäischen Stadt werde gearbeitet und gewohnt – idealerweise nebeneinander mit kurzen Wegen zur Verkehrsvermeidung. Daher komme es auf die richtige Nutzungsmischung von Wohnen, Gewerbe, Dienstleistungen, Kultur, Grün- und Erholungsflächen an.

Der Bundesrat bittet die Bundesregierung um Prüfung, ob die vorgesehenen Maßnahmen zum Schutz des Klimas und zur Abmilderung der Klimawandelfolgen vor dem Hintergrund der zu erwartenden zunehmenden Flächenversiegelung genügen. Außerdem bittet er die Bundesregierung, weitere Möglichkeiten zum Schutz von Umwelt und Natur in Betracht zu ziehen.

Um das Gesetz noch praxistauglicher zu gestalten, schlagen die Länder zahlreiche Einzeländerungen vor. Sie beziehen sich unter anderem auf Regelungen zur digitalen Öffentlichkeitsbeteiligung, zu den Abwägungskriterien zwischen Wohn- und Gewerbeinteressen, zu Flächennutzungsplänen für Windenergie, zu Kontingenten für Lärmemissionen, zur Privilegierungen für Feuerwehrwachen und zum Ausbau tierwohlgerechter Stallanlagen.

Die Bundesregierung will mit ihrem Entwurf die Beschlüsse der Baulandkommission umsetzen und die Voraussetzungen für mehr bezahlbaren Wohnraum verbessern.

Kommunen sollen künftig brachliegende Flächen leichter für Wohnungsbau nutzbar machen, indem sie zum Beispiel ihre Vorkaufsrechte stärker ausüben – vor allem in Gebieten mit angespannten Wohnungsmärkten. Dort sollen sie auch leichter ein sog. Baugebot anordnen dürfen, um Baulücken durch neue Wohneinheiten zu schließen.

Außenbereichsflächen zur Wohnnutzung sollen nach dem Gesetzentwurf befristet bis Ende 2022 in das beschleunigte Verfahren für Bebauungspläne einbezogen werden.

Der Entwurf sieht zudem eine neue Baugebietskategorie im Außenbereich vor: das „Dörfliche Wohngebiet“, in dem einvernehmliches Miteinander von Wohnen und – insbesondere landwirtschaftlicher – Nebenerwerbsnutzung vereinfacht wird.

Mit sog. sektoralen Bebauungsplänen sollen Gemeinden – befristet bis Ende 2024 – Flächen für Wohnbebauung festlegen dürfen. Zusätzlich können die Gemeinden vorschreiben, dass neue Wohnungen die baulichen Voraussetzungen für die soziale Wohnraumförderung erfüllen müssen. Baugenehmigungen dürfen dann auch davon abhängig gemacht werden, ob die Förderbedingungen der sozialen Wohnraumförderung – insbesondere die Miet- und Belegungsbindung – eingehalten sind.

In Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt sollen Kommunen befristet bis zum 31.12.2025 die Umwandlung bestehender Miet- in Eigentumswohnungen untersagen dürfen, um Mieter zu schützen. Bisher ist dies nur in Milieuschutzgebieten möglich.

Die Stellungnahme des Bundesrates wurde der Bundesregierung zugeleitet, die dazu eine Gegenäußerung verfasst und dem Bundestag zur Entscheidung vorlegt – ihren Entwurf hatte sie dort schon am 30.11.2020 eingebracht. Spätestens drei Wochen nach Verabschiedung des Gesetzes durch den Bundestag befasst sich der Bundesrat dann noch einmal abschließend damit.

Weitere Informationen
Gesetzentwurf der Bundesregierung: Entwurf eines Gesetzes zur Mobilisierung von Bauland (Baulandmobilisierungsgesetz; BR-Drs. 686/20 – PDF, 669 KB)