Bundesrat billigt Bundesetat für 2021

18. Dezember 2020 -

Nur eine Woche nach dem Bundestag hat am 18.12.2020 auch der Bundesrat den Etat für das kommende Haushaltsjahr gebilligt – auf Bitten des Parlaments in verkürzter Frist, damit das Haushaltsgesetz zum 01.01.2021 in Kraft treten kann.

Aus der Pressemitteilung des BR vom 18.12.2020 ergibt sich:

Für 2021 sind Ausgaben von 498,62 Mrd. Euro geplant. Das sind 1,9% weniger als im Nachtragshaushalt für das Jahr 2020 vorgesehen, aber 85,22 Mrd. Euro mehr als im Haushaltsentwurf der Bundesregierung ursprünglich geplant.

Der Bundestag erlaubt der Bundesregierung eine Neuverschuldung in Höhe von 179,82 Mrd. Euro. Damit steigt die Kreditaufnahme um 83,62 Mrd. im Vergleich zu den bisherigen Regierungsplänen. Die grundgesetzliche Schuldenbremse hatte der Bundestag zuvor aufgrund der Corona-Pandemie ausgesetzt.

Das Haushaltsgesetz veranschlagt 61,85 Mrd. Euro an Investitionen. Gegenüber dem Regierungsentwurf ist das eine Steigerung von 6,68 Mrd. Euro.

Teil des Bundeshaushalts ist auch der Etat des Bundesrates. Der so genannte Einzelplan 03 ist mit 41,19 Mio. Euro einer der kleinsten Posten.

Weitere Informationen

Gesetzentwurf der Bundesregierung: Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2021 (Haushaltsgesetz 2021; BT-Drs. 19/22600  – PDF, 15 MB)

Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages: Gesetz über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2021 (Haushaltsgesetz 2021; BR-Drs. 744/20 – PDF, 917 KB)